Die Aargauer Regierung will nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen am Mechanismus des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) schrauben. Das bisherige System soll bis 2019 beibehalten werden. Die Ziele des NFA sind laut Finanzdirektor Roland Brogli noch nicht erreicht.
Wenn die Berechnungsgrundlagen und die verschiedenen Gefässe des NFA geändert würden, so würde der Aargau ab 2016 netto 27 Millionen Franken pro Jahr weniger erhalten, sagte Finanzdirektor Brogli (CVP) am Montag an einem Mediengespräch in Aarau.
Der Betrag würde sich auf 153 Millionen Franken reduzieren. Im kommenden Jahr erhält der Aargau netto 180 Millionen Franken gemäss dem geltenden NFA überwiesen. Diese Summe entspricht rund 10 Steuerfuss-Prozenten.
Der Kanton Aargau gilt beim NFA als ressourcenschwacher Kanton. Er erhält als einziger Kanton dieser Kategorie jedoch kein Geld aus dem Lastenausgleich und dem Härteausgleich. Der Aargau bezahlt rund 9 Millionen Franken pro Jahr in den Härteausgleich.
Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, den Grundbetrag für den Ressourcenausgleich für die Jahre 2016-2019 zu senken. Damit würden die Geberkantone wie Zürich, Baselstadt, Schwyz, Zug und Genf entlastet.
Aargau hofft auf andere Nehmerkantone
Der Ständerat und der Nationalrat haben über den Vorschlag des Bundesrates noch nicht entschieden. Finanzdirektor Brogli sieht Chancen, dass sich die Vertreter der Nehmerkantone im Parlament durchsetzen werden und die Reduktionen der Zahlungen der Geberkantone ablehnen werden.
«Wir kämpfen dafür, aber auch ein gutes interkantonales Verhältnis ist wichtig», hielt Brogli fest. Die Ziele des NFA seien noch nicht erreicht worden. Die ressourcenstarken Kantone würden noch immer reicher. Diese Kantone hätten auch den Steuerwettbewerb angeheizt und ein höheres Ausgabenniveau als die schwachen Kantone.
Folgen der Unternehmenssteuerreform ungewiss
Die Regierung steht im Grundsatz hinter der vom Bundesrat vorgeschlagenen Unternehmenssteuerreform III, einer zweiten für die Kantonsfinanzen wichtigen Vorlage. Mit der Reform sollen Steuerprivilegien für bestimmte Unternehmen abgeschafft werden.
Finanzdirektor Brogli lehnt die vorgeschlagene Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften ab. Das sei «keine gerechte Lösung». Es sei «nicht fein», wenn natürliche Personen für die Steuersenkungen bei den juristischen Personen bezahlen müssten.
Die Auswirkungen der Reform auf den Aargau lassen sich derzeit nur schwer abschätzen, wie Vertreter des Finanzdepartementes deutlich machten. Von der Reform wären im Kanton rund 500 Statusgesellschaften betroffen, davon sind rund 480 Holdings.
Die Statusgesellschaften, die ihre Gewinne nach einer Sonderregelung versteuern, bezahlen pro Jahr dem Kanton rund 2,7 Millionen Franken und den Gemeinden rund 1 Million Franken. Alle 23’000 juristischen Personen liefern dem Kanton 400 Millionen Franken Steuern pro Jahr ab.
Lizenzboxen könnten zu Steuerausfällen führen
Die Unternehmenssteuerreform III hätte demnach nur eine geringe Auswirkung auf den Aargau. Anders ist die Ausgangslage etwa in den Kantonen Baselstadt, Genf und Zug. Dort gibt es sehr viele Unternehmen mit Steuerprivilegien
Um die Abwanderung der Spezialgesellschaften und damit hohe Steuereinbussen zu begrenzen, will der Bundesrat neue Instrumente einführen. Das wichtigste Vehikel ist die sogenannte Lizenzbox, die eine tiefere Besteuerung von Erträgen aus der Verwertung von Patenten und Lizenzen ermöglicht.
Finanzdirektor Brogli rechnet damit, dass auch aargauische Unternehmen aus der Hightech-Branche von den Lizenzboxen profitieren könnten. Die Unternehmen würden dann weniger Steuern als bisher bezahlen. Es sei daher schwierig, die Ausfälle einzuschätzen.