Der Aargauer Regierungsrat will das Verfahren für Baubewilligungen von Bauten und Anlagen von kantonaler oder nationaler Bedeutung straffen. Er möchte die Bewilligung selbst erteilen. Die Gemeinden sollen den Entscheid weiterhin beim Verwaltungsgericht anfechten können.
Der Gemeinderat solle von Entscheidungen über Bauvorhaben entlastet werden, die er aufgrund der rechtlichen Sachlage bewilligen muss, jedoch politisch umstritten sind, sagte Regierungsrat Peter C. Beyeler (FDP) am Freitag vor den Medien in Aarau.
Es geht um Bauprojekte, die eine übergeordnete kantonale oder nationale Aufgabe erfüllen: grosse Asylunterkünfte, Deponien, Windkraftanlagen und Wasserbauten. Unter die geänderten Spielregeln soll auch der Abbau von Kalk und Mergel fallen.
Gemeinden in der Zwickmühle
Der Grosse Rat kann nach geltendem Recht im kantonalen Nutzungsplan Standorte für Bauvorhaben ausscheiden. Der Gemeinderat muss nach dem politischen Entscheid des Parlamentes die Baubewilligung für das Projekt erteilen – auch wenn die Gemeinde das Vorhaben ablehnt.
Erteilt der Gemeinderat die Baubewilligung zu Unrecht nicht, macht er sich unter Umständen finanziell verantwortlich. Es kann vorkommen, dass eine Gemeindeversammlung beschliesst, dass sich der Gemeinderat gegen das von ihm bewilligte Vorhaben Beschwerde beim Regierungsrat erheben muss.
Gang ans Verwaltungsgericht möglich
Der Regierungsrat möchte die Gemeinderäte von der direkten Verantwortung in diesen Baubewilligungsverfahren entlasten und die Bewilligung selbst erteilen. Die Gemeinden sollen die Bewilligung mit einer Beschwerde ans kantonale Verwaltunsgericht weiterziehen können.
„Das Beschwerdeverfahren bleibt sich gleich“, sagte Beyeler, Vorsteher des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt (BVU): „Man landet immer beim Verwaltungsgericht.“ Die gleiche Regelung gelte bereits bei Strassenbauprojekten.
Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Änderung des kantonalen Baugesetzes geht bei Parteien, Verbänden und Interessierten bis Ende März in die Anhörung.