Der Aargauer Regierungsrat hält nichts von der SVP-Forderung, wonach das Parlament die Höhe der Sozialhilfe festlegen soll. Bevor die Ansätze geändert würden, könnten Parteien, Verbände und Gemeinden ihre Meinung äussern.
Im kantonalen Sozialhilfe- und Präventionsgesetz ist festgelegt, dass der Regierungsrat die Art und Höhe der materiellen Hilfe regelt. Der Regierungsrat erklärte die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) für den Aargau als verbindlich.
Daran soll nichts geändert werden, wie der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zu einer Motion von zwei SVP-Grossräten schreibt. Die SKOS-Richtlinien seien im Aargau auf dem Stand von Juli 2004 eingefroren.
Demnach erhält ein Ein-Personen-Haushalt als Grundbedarf 1029 Franken pro Monat. Es kann Zulagen von 150 bis 300 Franken geben, beispielsweise wenn die Bezugsperson 100 Prozent arbeitet.
Kürzungen um 30 Prozent möglich
Im Aargau kann der Grundbedarf bei einer Sanktion bereits heute um bis zu 30 Prozent gekürzt werden. Die SKOS-Richtlinien sehen Kürzungen von bis 15 Prozent vor. Nutzt ein Sozialhilfebezüger aus freien Stücken ein Motorfahrzeug, so werden dessen Betriebskosten in Abzug gebracht.
Das sei in den SKOS-Richtlinien ebenfalls nicht vorgesehen, hält der Regierungsrat fest. In praktisch allen Fällen würden in anderen Kantonen höhere Beiträge ausbezahlt als im Aargau. Der Betrag liege in der Regel unter dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum von 1200 Franken pro Monat.
Die SKOS diskutiert derzeit über die Höhe des Grundbedarf der Sozialhilfe und über ein Anreizsystem. Wenn Entscheide gefallen seien, so werde es im Kanton Aargau eine Anhörung zu den SKOS-Richtlinien geben, stellt der Regierungsrat in Aussicht. Das werde dazu führen, dass die Ansätze öffentlich diskutiert, fachlich und politisch abgestützt seien.