Aargauer Regierungsräte regeln ihre Nebeneinkünfte ebenfalls neu

Nach der Berner Kantonsregierung will auch die Aargauer Exekutive die Nebeneinkünfte der Regierungsmitglieder neu regeln. Ein Regierungsrat kann künftig höchstens 15’000 Franken Sitzungsgelder und Spesen zusätzlich zum Jahreslohn von rund 300’000 Franken behalten.

Der Regierungsrat des Kantons Aargau (Archivbild) (Bild: sda)

Nach der Berner Kantonsregierung will auch die Aargauer Exekutive die Nebeneinkünfte der Regierungsmitglieder neu regeln. Ein Regierungsrat kann künftig höchstens 15’000 Franken Sitzungsgelder und Spesen zusätzlich zum Jahreslohn von rund 300’000 Franken behalten.

Damit ändert sich für die fünf Exekutivmitglieder faktisch nichts. Alle Grundentschädigungen aus der Ausübung von Mandaten in Unternehmen, an denen der Kanton beteiligt ist, fliessen seit Jahren in die Staatskasse.

Es gebe für den Regierungsrat auch nach den Diskussionen in den Kantonen Bern, Solothurn und den beiden Basel keinen Grund, von der bisherigen Praxis abzuweichen, sagte Regierungssprecher Peter Buri am Donnerstag auf Anfrage. Er bestätigte einen entsprechenden Bericht der «Aargauer Zeitung».

Die Sitzungsgelder und Spesen werden den Regierungsräten jedoch künftig nicht mehr persönlich ausbezahlt. Die Staatskanzlei zieht gemäss Buri alle Gelder ein und überweist diese danach an die Regierungsräte. Das erhöhe die Transparenz. Die Verwaltungsratshonorare fliessen bereits direkt in die Staatskasse.

Weniger Sensibilität in Gemeinden?

Aufgrund der aktuellen Debatte geraten auch die Nebeneinkünfte von Gemeinderäten in den Fokus. In den Gemeinden sei die Sensibilität für diese Problematik von Nebeneinkünften noch weniger vorhanden als in den Kantonen, sagte Wirtschaftsprofessor Kuno Schedler von der Universität St. Gallen gegenüber der «Neuen Zürcher Zeitung».

Es gebe aber Ausnahmen. So sei zum Beispiel die zuständige St. Galler Stadträtin aus dem Verwaltungsrat der City Parking AG ausgetreten, an der die Stadt zu 40 Prozent beteiligt ist. Dies, um zu vermeiden, dass sie die Interessen dieser Gesellschaft wahrnehmen und gleichzeitig die Konzession für den Betrieb von Parkhäusern erteilen müsse.

Bei den Gemeindeorganisationen sieht man allerdings keinen Handlungsbedarf. Beim Städteverband ist das Thema Nebeneinkünfte von Stadträten derzeit nicht auf der Traktandenliste, heisst es auf Anfrage. Und auch beim Schweizerischen Gemeindeverband winkt man ab.

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