Im Kanton Aargau legt weiterhin der Regierungsrat die Höhe der Sozialhilfe fest. Der Grosse Rat hat am Dienstag mit 78 zu 40 Stimmen eine SVP-Motion abgelehnt, welche die Entscheidungskompetenz dem Parlament zuteilen wollte.
Der Grundbedarf für die Sozialhilfebezüger müsse gesenkt werden, damit sich Arbeit wieder lohne, hielt die SVP fest. Der Grosse Rat müsse über die Höhe des Grundbedarfs entscheiden können. Das Parlament lege auch Löhne, Entschädigungen und Gebühren fest.
SP, FDP, CVP, EVP und GLP wiesen die Forderung entschieden zurück. Es gebe keinen Grund, die bisherige Praxis im Aargau in Frage zu stellen. Das Ziel der SVP sei, den Grundbetrag zu kürzen und aus der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) auszutreten, betonten die Gegner der Forderung.
Im kantonalen Sozialhilfe- und Präventionsgesetz ist festgelegt, dass der Regierungsrat die Art und Höhe der materiellen Hilfe regelt. Der Regierungsrat erklärte die Richtlinien der SKOS für den Aargau als verbindlich.
Die SKOS-Ansätze sind im Kanton Aargau auf dem Stand von Juli 2004 eingefroren. Die SKOS diskutiert derzeit über die Höhe des Grundbedarfs der Sozialhilfe und über ein Anreizsystem.
Wenn Entscheide gefallen sind, so will der Regierungsrat die SKOS-Richtlinien in eine Anhörung geben. Das werde dazu führen, dass die Ansätze öffentlich diskutiert, fachlich und politisch abgestützt seien.
Sozialdirektorin Susanne Hochuli (Grüne) sagte, sie sei erstaunt, dass die SVP erzähle, dass eine vier- bis sechsköpfige Familie pro Monat 6000 Franken Sozialhilfe erhalte. 2013 habe im Aargau eine vierköpfige Familie durchschnittlich 2557 Franken und eine Einzelperson 1532 Franken erhalten.