Der Aargauer Regierungsrat lehnt die Durchsetzungsinitiative der SVP ab, über die das Schweizer Volk am 28. Februar entscheidet. Das Begehren verletze rechtsstaatliche Prinzipien. Der Regierungsrat spricht sich gleichzeitig für den Bau einer zweiten Gotthard-Tunnelröhre aus.
Die eidgenössische Initiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer» weise Konfliktpotenzial mit Prinzipien des Schweizer Rechtsstaats beziehungsweise dem Völkerrecht auf, teilte die Aargauer Staatskanzlei am Dienstag mit.
Der im Vergleich zur Ausschaffungsinitiative ausgeweitete Deliktskatalog führe dazu, dass vermehrt Personen wegen Bagatelldelikten ausgeschafft würden. Die Durchsetzungsinitiative ohne «Härtefallklausel» wäre gemäss Regierungsrat in der Praxis kaum mit dem in der Bundesverfassung verankerten Verhältnismässigkeitsprinzip vereinbar.
Für zweite Gotthard-Tunnelröhre
In der Medienmitteilung spricht sich der Regierungsrat für den Bau der zweiten Gotthard-Tunnelröhre aus. Auf diese Weise könnten die Verkehrs- und Betriebssicherheit verbessert werden.
Bei einer Sperrung der Gotthardachse müssten Verkehrsverlagerungen im Grossraum Aargau/Zürich sowie Mehrbelastungen der Autobahn A1 im kritischen Abschnitt Baregg-Limmattal in Kauf genommen werden. Mit der zweiten Gotthard-Tunnelröhre seien keine negativen Auswirkungen auf den Aargau zu erwarten.
Keine Stellung nimmt der Regierungsrat zu zwei weiteren eidgenössischen Volksinitiativen, die am 28. Februar zur Abstimmung kommen. Es handelt sich um die CVP-Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» und um die JUSO-Initiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!».