Aargauer Regionalpolizeien erhalten etwas mehr Arbeit

Der Aargauer Regierungsrat will die Aufgabenteilung zwischen der Kantonspolizei und den Regionalpolizeien genauer regeln und auf eine saubere Rechtsgrundlage stellen. Die 16 Regionalpolizeien müssen einige zusätzliche Aufgaben übernehmen.

Der Aargauer Regierungsrat will die Aufgabenteilung zwischen der Kantonspolizei und den Regionalpolizeien genauer regeln und auf eine saubere Rechtsgrundlage stellen. Die 16 Regionalpolizeien müssen einige zusätzliche Aufgaben übernehmen.

Das Dekret über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit soll daher geändert werden, teilte der Regierungsrat am Freitag in der Botschaft an das Parlament mit. Die Regionalpolizeien erfüllen bereits zahlreiche Aufgaben, obwohl dazu die Rechtsgrundlage im Dekret fehlt.

Die Polizeien sollen künftig neu in Aktion treten, wenn jemand dem Aufgebot zur Leistung von Zivilschutz nicht Folge leistet. Zuständig sein sollen sie auch bei Vergehen gegen die AHV und die Arbeitslosenversicherung.

Praxis überholt Rechtsgrundlage

Viel länger ist die Liste der Aufgaben, welche die Regionalpolizeien bereits bewältigen, ohne dass die notwendige Grundlage im Dekret besteht. Diese Aufgaben sollen nun im Dekret festgeschrieben werden.

Es geht etwa um das widerrechtliche Verbrennen von Abfällen im Freien, um Schwarzfahrer in öffentlichen Verkehrsmitteln oder um die Verletzung der Meldepflicht durch Ausländer.

Wie bisher sollen die Regionalpolizeien ins Spiel kommen, wenn die Schulpflicht nicht erfüllt oder die Vorladung einer Schulpflege nicht befolgt wird.

Der Regierungsrat rechnet damit, dass die neuen Aufgaben den 16 Regionalpolizeien pro Jahr insgesamt 270 Stunden Mehrarbeit bringen. Es gibt rund 100 Anzeigen pro Jahr.

Die politisch Verantwortlichen der Polizeien hätten bei einem Treffen mit dem Regierungsrat dem Vorgehen zugestimmt, heisst es in der Botschaft. Der Grosse Rat wird abschliessend über das Dekret entscheiden. Das Dekret soll ab 2016 gelten.

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