Ein 23-jähriger Autolenker, der im Aargau ausserorts mit 149 km/h statt wie erlaubt mit maximal 80 km/h über eine Strasse bretterte, soll hart angepackt werden. Die Aargauer Staatsanwaltschaft fordert für den Schweizer eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten.
Der Lenker wurde angeklagt wegen vorsätzlicher Verletzung elementarer Verkehrsregeln durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. Die Staatsanwaltschaft fordert auch eine Busse von 6000 Franken.
Der 23-Jährige war am Samstag, 5. Januar, in Unterbözberg in eine Geschwindigkeitskontrolle der Kantonspolizei geraten. Auf der Ausserortsstrecke gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Der Lenker raste kurz vor 16 Uhr mit 149 km/h über die Strasse. Nach Abzug der Toleranz ergibt dies eine strafbare Tempoüberschreitung von 63 km/h. Er war der erste Autofahrer im Aargau, den die Polizei nach dem neuen Regime aus dem Verkehr zog.
Leasingfirma erhält Auto zurück
Gemäss den seit Anfang Jahr geltenden „Via sicura“-Richtlinien des Bundes gilt als Raser, wer ausserorts die erlaubte Geschwindigkeit um 60 km/h überschreitet. Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, das Auto zu beschlagnahmen und zu verwerten.
Gleich nach der Tempokontrolle musste der erwischte Raser in Bözberg den Führerausweis abgeben. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte das geleaste Auto. Die Leasingfirma erhielt das Auto zurück. Zuvor war der Vertrag zwischen der Firma und dem Lenker aufgelöst worden.