Aargauer Staatsanwaltschaft zieht Urteil im Mordfall Lucie weiter

Im Mordfall Lucie zieht die Aargauer Staatsanwaltschaft das Urteil des Bezirksgerichtes Baden gegen einen 28-jährigen Schweizer an das kantonale Obergericht weiter. Die Staatsanwaltschaft will die Frage der lebenslänglichen Verwahrung überprüfen lassen.

Der Angeklagte Daniel H. im Gemeindesaal in Untersiggenthal (Archiv) (Bild: sda)

Im Mordfall Lucie zieht die Aargauer Staatsanwaltschaft das Urteil des Bezirksgerichtes Baden gegen einen 28-jährigen Schweizer an das kantonale Obergericht weiter. Die Staatsanwaltschaft will die Frage der lebenslänglichen Verwahrung überprüfen lassen.

Die Staatsanwaltschaft Baden habe am Donnerstag beim Bezirksgericht schriftlich die Berufungsanmeldung eingereicht und eine vollständige Begründung des Urteils verlangt, teilte die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am Freitag mit.

Das Bezirksgericht Baden hatte am Mittwoch den vorbestraften Gewalttäter wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Als Massnahme ordnete das fünfköpfige Gericht eine ordentliche Verwahrung an.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslängliche Verwahrung gefordert. Auch die Eltern des 2009 getöteten Mädchens hatten verlangt, dass der Täter nie mehr auf freien Fuss kommen soll.

Anklage will Klarheit schaffen

Die Staatsanwaltschaft will die umstrittene Frage der lebenslänglichen Verwahrung nun gerichtlich überprüfen lassen. Bei einem Weiterzug an die Höchstinstanz hätte man Klarheit, sagte der leitende Staatsanwalt Dominik Aufdenblatten dem Regionaljournal von Schweizer Radio. „Darauf warten alle.“

Es gebe offene Rechtsbegriffe wie „dauerhaft nicht therapierbar“ zu klären, hielt er fest. Als nächste Instanz wird sich das Aargauer Obergericht mit der Frage beschäftigen müssen.

Erstmals eine lebenslängliche Verwahrung hatte das Bezirksgericht Weinfelden TG im Oktober 2010 gegen einen damals 43-jährigen Schweizer ausgesprochen. Der Mann war wegen vorsätzlicher Tötung eines Callgirls verurteilt worden.

Der Schweizer zog die Berufung im Mai 2011 zurück. Damit wurde das Urteil des Bezirksgerichtes rechtskräftig. Eine Rechtssprechung des Bundesgerichtes besteht bislang nicht. Die Massnahme war 2008 als Folge der vier Jahre zuvor vom Volk angenommenen Verwahrungsinitiative ins Strafgesetzbuch aufgenommen worden.

Ordentliche Verwahrung

Das Bezirksgericht Baden hatte eine lebenslängliche Verwahrung des Mörders von Lucie geprüft, wie der Gerichtspräsident in der mündlichen Urteilsbegründung am Mittwoch erläutert hatte.

Es könne aber aufgrund der Einschätzungen zweier psychiatrischer Gutachter nicht ganz ausgeschlossen werden, dass der Verurteilte in ferner Zukunft für eine Therapie zugänglich sei, hiess es.

Das Gericht gab sich überzeugt, dass der Mörder auch bei der ordentlichen Verwahrung auf unbestimmte Zeit weggeschlossen werde oder zumindest so lange, wie er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle.

Der Schweizer hatte am 4. März 2009 das 16-jährige Au-pair-Mädchen Lucie in seiner Wohnung in Rieden bei Baden AG brutal getötet. Der damals arbeitslose und drogensüchtige Koch hatte das Mädchen zuvor in Zürich mit dem Versprechen angesprochen, von ihm Modelaufnahmen zu machen.

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