Das Aargauer Volk wird an einem ausserordentlichen Termin für einen allfälligen zweiten Wahlgang bei den Ständeratswahlen an die Urne gerufen. Der Regierungsrat hat die Stichwahl auf den 22. November festgelegt. Der Aargau geht davon aus, dass am 29. November keine eidgenössische Abstimmung stattfindet.
Ein zweiter Wahlgang müsse vorgezogen werden, damit die Ständerätinnen und Ständeräte rechtzeitig für die Bundesratswahlen vom 9. Dezember vereidigt werden könnten, teilte die Aargauer Staatskanzlei am Donnerstag mit.
Im Kanton Aargau ist im Gesetz eine dreitägige Beschwerdefrist bei Ständeratswahlen festgeschrieben. Die Session der eidgenössischen Räte beginnt am 30. November.
Die Chance liege unter einem Prozent, dass am 29. November eine eidgenössische Abstimmung stattfinde, sagte Urs Meier, stellvertretender Staatsschreiber, auf Anfrage. Es handle sich einfach um den letzten vom Bundesrat für das Jahr 2015 festgelegten Blanko-Abstimmungstermin.
Der erste Wahlgang der Ständeratswahlen findet gleichzeitig mit den Nationalratswahlen am 18. Oktober statt.
Ansturm der Kandierenden
Ein zweiter Durchgang bei den Aargauer Ständeratswahlen gilt als wahrscheinlich. Für die beiden Sitze in der kleinen Kammer bewerben sich bislang mindestens sechs Kandidierende.
Für die SP stellt sich die amtierende Ständerätin Pascale Bruderer der ersten Wiederwahl. Frei wird der Sitz von FDP-Ständerätin Christine Egerszegi.
Ins Rennen steigen Nationalrat und FDP-Präsident Philipp Müller, SVP-Nationalrat Hansjörg Knecht, CVP-Nationalrätin Ruth Humbel, EVP-Grossrätin Lilian Studer und Irène Kälin, Grossrätin der Grünen. Zudem hat GLP-Nationalrat Beat Flach sein Interesse an einer Kandidatur angekündigt.