Mehrere Aargauer Umweltverbände gehen wegen der kantonalen Umsetzung der eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung vor Verwaltungsgericht. Ihrer Ansicht nach hat der Aargauer Regierungsrat bei der Vollzugsverordnung das Bundesrecht verletzt.
Den Umweltverbänden stösst vor allem die aargauische Auslegung von „dicht überbauten Gebieten“ sauer auf. In den Erläuterungen des Entscheides der eidgenössischen Räte im März 2010 werden Quartiere in Basel am Rhein oder in Zürich an der Limmat genannt.
Der Aargauer Regierungsrat habe jedoch kurzerhand sämtliche Bauzonen für „dicht überbaut“ erklärt, hielten der WWF Aargau, der Aargauische Fischereiverband, BirdLife Aargau und Pro Natura Aargau am Dienstag in einer gemeinsamen Mitteilung fest.
Man sei nicht bereit, diese selten gesehene Missachtung von Bundesrecht hinzunehmen. Dies vereitle die Renaturierung der Gewässer, wie sie von der Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ gefordert worden sei.
Verwaltungsgericht soll Verordnung prüfen
Wegen der umstrittenen Umsetzung habe man das Gespräch mit dem zuständigen Regierungsrat Peter C. Beyeler gesucht, sagte Tonja Zürcher, Geschäftsführerin des WWF Aargau, auf Anfrage. Dies habe jedoch keine Einigung gebracht.
Beim Verwaltungsgericht wurde deshalb gemeinsam ein so genannter Normenkontrollantrag eingereicht. Das Verwaltungsgericht muss nun prüfen, ob die kantonale Vollzugsverordnung gegen das übergeordnete Bundesrecht verstösst.