Im Kanton Aargau sinkt die Steuerbelastung. Das Volk hat eine umstrittenen Revision des Steuergesetzes mit 69,81 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen. Entlastet werden vor allem der Mittelstand und Familien. Weniger Steuern bezahlen auch Besserverdienende und Unternehmen.
Für die Vorlage sprachen sich 100’980 Aargauerinnen und Aargauer aus, dagegen 43’662. Die Stimmbeteiligung betrug 37,87 Prozent. Die Stimmberechtigten in allen elf Bezirken hiessen die Revision des Steuergesetzes klar gut.
Der Kanton Aargau hatte die Steuern zuletzt 2007 und 2009 für Unternehmen sowie für niedrige und hohe Einkommen gesenkt. Die bürgerlichen Parteien stützten die erneuten Steuerreduktionen. Gegen die Revision kämpften die Linken und die Gewerkschaften.
Die Steuerentlastungen werden über die Jahre 2014 bis 2016 etappenweise in Kraft treten. Wenn alle Entlastungen umgesetzt sind, rechnet der Regierungsrat mit jährlichen Mindereinnahmen für den Kanton von 120 Millionen und für die Gemeinden von 100 Millionen Franken.
Der Steuertarif für Verheiratete wird um bis zu sechs Prozent gesenkt. Erhöht werden die Kinderabzüge sowie der Abzug für die Kinderbetreuungskosten. Die oberen Einkommen werden um bis zu drei Prozent entlastet. Für Unternehmen wird der Gewinnsteuertarif reduziert.
Finanzdirektor Roland Brogli (CVP) sagte vor den Medien, das klare Abstimmungsergebnis sei „ein Vertrauensbeweis in die Steuer- und Finanzpolitik“ des Aargau. Er sei über das Ja des Volkes „selbstverständlich hocherfreut“.
Beteiligung an Spitexkosten
Patientinnen und Patienten müssen sich im Aargau künftig mit 20 Prozent an den Kosten für die spitalexterne Krankenpflege (Spitex) beteiligen. Das Volk hiess das revidierte Pflegegesetz deutlich gut.
Der Entscheid fiel mit 92’200 Ja- zu 48’732 Nein-Stimmen. Ein politisch neutrales Komitee von Betroffenen hatte das Referendum ergriffen.
Es geht pro Patient um bis zu 600 Franken im Monat. Wer sich heute im Aargau zu Hause von der Spitex betreuen lässt, muss sich an diesen Kosten nicht beteiligen.
Das Gesetz werde per 1. Januar 2013 in Kraft treten, sagte Gesundheitsdirektorin und Frau Landammann Susanne Hochuli (Grüne) vor den Medien. Das Pflegegesetz bringe viele unbestrittene Verbesserungen.
Über die Frage der Beteiligung an den Spitexkosten wird das Volk allerdings noch einmal entscheiden. Die SP reichte im August eine Volksinitiative ein, welche die Kostenbeteiligung aus dem Gesetz streichen will.
Verfassungsänderung zum tiefen Untergrund
Deutlich gut hiess das Volk eine Verfassungsänderung zur Nutzung des tiefen Untergrunds, mit 111’175 Ja- zu 28’061 Nein-Stimmen. Der Kanton regelt damit die Gewinnung von Bodenschätzen und der Geothermie neu. Das Parlament hat das notwendige Gesetz bereits gutgeheissen.
Eidgenössische Vorlagen
Zu den eidgenössischen Vorlagen legte die Mehrheit des Aargauer Volks zweimal ein Ja und einmal ein Nein in die Urne. Der Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung und die Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ wurden angenommen. Die Initiative „Schutz vor Passivrauchen“ wurde verworfen.
Für die Förderung der Jugendmusik stimmten 115’295 Aargauerinnen und Aargauer, dagegen 39’396. Das Volk hiess die Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ mit 85’271 Ja- zu 70’202 Nein-Stimmen gut. Die Initiative für das Rauchverbot scheiterte mit 47’254 Ja- zu 111’113 Nein-Stimmen.