Die Aargauer Stimmberechtigten haben ein Sparpaket, das Einsparungen von 17 Millionen Franken vorsah, mit einem Nein-Stimmenanteil von 55,85 Prozent abgelehnt. Damit erteilte das Volk dem Regierungsrat und den bürgerlichen Parteien eine Niederlage.
Die Vorlage – Gesetz zur Umsetzung der Leistungsanalyse – scheiterte mit 84’057 Nein- zu 66’444 Ja-Stimmen. Die Stimmbeteiligung betrug 39,09 Prozent.
Das Sparpaket sah 15 Massnahmen vor. Nach dem Verdikt des Volkes bleiben etwa das Berufswahljahr und die Pilzkontrolle erhalten. Keine Kostenbeteiligung wird an den Mittelschulen für das Freifach Instrumentalunterricht eingeführt.
Auch müssen Rentner, die in einem Heim leben, nicht mehr als heute von ihrem Vermögen verbrauchen, bevor sie Ergänzungsleistungen (EL) erhalten. EL hätte nur erhalten sollen, wer über ein Vermögen von weniger als 37’500 Franken (Ehepaare: 60’000 Franken) verfügen würde.
Linke gegen «Kahlschlag im Aargau»
Die Bürgerlichen standen hinter der Vorlage. Es müsse gespart werden, sonst drohe ein Defizit. Sie waren im Abstimmungskampf faktisch nicht präsent.
SP und Grüne kämpften mit dem Slogan «Nein zum Kahlschlag im Aargau» gegen die Sparpläne. Die Gegner erklärten die Abstimmung über das «kleine» Sparpaket zum grundsätzlichen Meinungstest über das gesamte Sparpaket, das offiziell Leistungsanalyse heisst.
Dieses Paket umfasst 190 Massnahmen. In den Jahren von 2015 bis 2018 soll der Staatshaushalt um rund 360 Millionen Franken entlastet werden.
Bei diesen Einsparungen, die vor allem die Bildung, Umwelt und Soziales treffen, konnte das Volk jedoch nicht direkt mitreden. Regierung und Parlament entschieden in eigener Kompetenz.
Feuerwerk-Knallerei bleibt erlaubt
Die Aargauerinnen und Aargauer können am Nationalfeiertag und Silvestertag weiterhin Raketen abfeuern und Vulkane anzünden. Die Stimmberechtigten haben eine Volksinitiative für ein weitgehendes Verbot des privaten Feuerwerks mit einer Nein-Mehrheit von 64,50 Prozent abgelehnt.
Die Volksinitiative «zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt vor privaten Feuerwerken» scheiterte mit 102’294 Nein- zu 56’302 Ja-Stimmen. Die Stimmbeteiligung betrug 39,64 Prozent.
Die Gemeinden behalten die Kompetenz, das Abbrennen von Feuerwerken in ihren Polizeireglementen festzulegen. Die Initiative wollte das kantonale Brandschutzgesetz verschärfen.
So sollten nur noch Bengalstreichhölzer, Tischbomben und «Ladycracker» erlauben sein. Grossräte von SP, Grünen, Grünliberalen, CVP, EVP und Schweizer Demokraten hatten das Volksbegehren lanciert. Lärm- und Umweltbelastung durch Feuerwerk habe zugenommen, hielten sie fest.
Regierung und Parlament lehnten das Begehren ab. Es wäre «unverhältnismässig» gewesen und hätte zu einem grossen Kontrollaufwand geführt.