Das Aargauer Volk wird im September über das umstrittene neue Pflegegesetz mit einer Patientenbeteiligung an der Spitalexternen Krankenpflege (Spitex) entscheiden. Das Referendum eines politisch unabhängigen Komitees kam mit 6132 gültigen Stimmen zustande.
Die Abstimmung findet am 23. September statt, wie es im „Amtsblatt des Kantons Aargau“ heisst. Damit das Referendum gegen einen Entscheid des Grossen Rates zustande kommt, sind die Unterschriften von mindestens 3000 Stimmberechtigten notwendig.
Der Grosse Rat hatte im Juni bei der zweiten Beratung des Pflegegesetzes eine Patientenbeteiligung von 20 Prozent beschlossen. Betroffene Patienten müssten bis zu 600 Franken pro Jahr aus der eigenen Tasche bezahlen.
Der Regierungsrat war ursprünglich gegen eine Kostenbeteiligung gewesen, lenkte aber letztlich ein. Er wollte mit dem Verzicht auf eine Kostenbeteiligung erreichen, dass die Pflegebedürftigen möglichst lange zu Hause bleiben.
Derzeit keine Kostenbeteiligung
Wegen des Referendums bleibt vorerst die bisherige Regelung in Kraft. Wer sich im Aargau zu Hause von der Spitex betreuen lässt, muss sich an den Kosten nicht beteiligen. Das beschloss der Regierungsrat in einer Übergangsverordnung über die Neuordnung der Pflegefinanzierung.
Seit November sammelt zudem die SP Unterschriften für ihre Volksinitiative „Bezahlbare Pflege für alle“. Mit dem Begehren will die SP ebenfalls erreichen, dass im Pflegegesetz auf eine Patientenbeteiligung an der Spitex verzichtet wird.
Pflegebedürftige Patienten sollten nicht zusätzlich belastet werden, hält die SP fest. Die ambulante Pflege zu Hause komme den Gemeinden weitaus günstiger als die Finanzierung der Restkosten ihrer Einwohner in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen.