Aargauer Volksinitiative „Bezahlbare Pflege für alle“ lanciert

Die Aargauer SP kann die Unterschriftensammlung für ihre Volksinitiative „Bezahlbare Pflege für alle“ starten. Mit dem Begehren will die SP die vom Kantonsparlament beschlossene Patientenbeteiligung an der Spitalexternen Krankenpflege (Spitex) streichen.

Die Aargauer SP kann die Unterschriftensammlung für ihre Volksinitiative „Bezahlbare Pflege für alle“ starten. Mit dem Begehren will die SP die vom Kantonsparlament beschlossene Patientenbeteiligung an der Spitalexternen Krankenpflege (Spitex) streichen.

Nachdem der Wortlaut der Initiative am Montag im „Amtsblatt des Kantons Aargau“ veröffentlicht wurde, hat die SP ein Jahr Zeit für das Sammeln der 3000 notwendigen Unterschriften. Im September hatte die SP an einer Delegiertenversammlung beschlossen, die Volksinitiative zu lancieren.

Das vom Grossen Rat verabschiedete Pflegegesetz des Kantons soll geändert werden. Konkret verlangt die Initiative, dass „auf die Erhebung einer Patientenbeteiligung verzichtet wird“. Die entsprechenden Paragraphen sollen geändert oder gestrichen werden.

Im Juni hatte die bürgerliche Mehrheit des Grossen Rates mit knapper Mehrheit beschlossen, dass Patientinnen und Patienten künftig 20 Prozent der Spitex-Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Es geht pro Patient um bis zu 500 Franken pro Monat.

Der Regierungsrat war ursprünglich gegen eine Kostenbeteiligung gewesen. Damit sollte erreicht werden, dass die Pflegebedürftigen möglichst lange zu Hause bleiben. Dies führt gemäss Regierungsrat zu tieferen Kosten als ein Aufenthalt im Pflegeheim.

Referendum gegen Pflegegesetz

Sehr wahrscheinlich wird das Aargauer Volk über das Pflegegesetz in einer Referendumsabstimmung entscheiden. Ein politisch neutrales Komitee von Betroffenen sammelt derzeit die 3000 notwendigen Unterschriften für das Referendum.

Die Frist läuft am 12. Dezember ab. Nach Angaben des Komitees haben bereits rund 4000 Stimmberechtigte das Referendum unterschrieben. 2791 Unterschriften seien amtlich beglaubigt.

Wenn das Referendum zustande kommt, kann der Kanton das Gesetz nicht wie geplant auf den 1. Januar 2012 in Kraft setzen. Der Regierungsrat müsste wohl eine Übergangsregelung erlassen, um die vom Bund vorgegebenen Bestimmungen umsetzen zu können.

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