Aargauer Wahljahr ist eingeläutet

Die Aargauer Staatskanzlei hat das Vorverfahren für die kantonalen Wahlen am 21. Oktober gestartet. Das Volk wählt die fünf Mitglieder des Regierungsrates und die 140 Mitglieder des Grossen Rates erstmals am gleichen Datum.

Die Aargauer Staatskanzlei hat das Vorverfahren für die kantonalen Wahlen am 21. Oktober gestartet. Das Volk wählt die fünf Mitglieder des Regierungsrates und die 140 Mitglieder des Grossen Rates erstmals am gleichen Datum.

Die Anmeldefrist von Kandidaturen für den Regierungsrat läuft am 24. August ab. Nach 12 Jahren wird sich Regierungsrat Peter C. Beyeler (FDP) nicht mehr der Wiederwahl stellen. Die vier anderen Regierungsmitglieder (CVP, SVP, SP und Grüne) treten erneut an.

Wenn im ersten Anlauf am 21. Oktober nicht alle fünf Sitze besetzt werden können, so findet am 25. November der zweite Wahlgang statt.

Bis zum 30. Juli müssen die Parteien und Gruppierungen die Kandidierenden für den Grossen Rat bei der Staatskanzlei angemeldet haben. Die 140 Sitze im Parlament werden gleich auf die elf Bezirke verteilt wie bei den Wahlen 2009.

Mit 30 Sitzen fallen dem Bezirk Baden am meisten Sitze zu. Die Bezirke Aarau und Bremgarten stellen je 16 Sitze, der Bezirk Zofingen 15 und der Bezirk Lenzburg 12 Mandate. Dahinter folgten die Bezirke Brugg mit 11, Rheinfelden mit 10, Kulm mit 9 Sitzen sowie Laufenburg, Muri und Zurzach mit je 7 Sitzen.

Erstmals Wahlhürde für Kleinparteien

Die Listen der Kandidierenden für den Grossen Rat werden nach den Resultaten der Gesamterneuerungswahl vom März 2009 numeriert. Die Reihenfolge: SVP, SP, CVP, FDP, Grüne, EVP, GLP und BDP. Es folgen verschiedene Kleinparteien.

Bei der Parlamentswahl am 21. Oktober haben die Kleinparteien erstmals eine Hürde zu überspringen. Um in den Rat einziehen zu können, müssen die Parteien mindestens einen Wähleranteil von 5 Prozent in einem Bezirk oder 3 Prozent gesamtkantonal erreichen.

Das Volk stimmte dem entsprechenden Quorum im vergangenen November mit einem Ja-Stimmenanteil von 57,9 Prozent zu.

Nächster Artikel