Die Wildschweinpopulation treibt im Kanton Aargau Jäger, Förster und Landwirte zur Verzweiflung. Die Tiere haben es nicht nur fertiggebracht, dass sich die Politik mit ihnen beschäftigt, sondern auch, dass eine Jagdgesellschaft entnervt die Flinte ins Korn geworfen hat.
Die Jagdgesellschaft Berg, welche die Jagdreviere Olsberg-Nord und Rheinfelden-West im nördlichen Kantonsteil bewirtschaftet hatte, löste sich im Frühling auf. Dies nicht zuletzt, weil im Kanton Aargau Jagdgesellschaften die Kosten für die Wildschweinschäden bis zu einem gewissen Teil selber tragen müssen.
Vorgeschrieben wird dies vom Aargauer Jagdgesetz. Den Jägern wird nebst der Bezahlung des Jagdpachtzinses bei Schäden bis zu 25 Prozent des Jagdpachtzinses in Rechnung gestellt. Darüber hinaus gehende Kosten werden allerdings vom Kanton selber übernommen.
Die Jäger der Jagdgesellschaft Berg waren von der Jagd auf die Schwarzkittel dermassen ermüdet und frustriert, dass sie nicht mehr bereit waren, die zeitlichen und finanziellen Aufwendungen auf sich zu nehmen.
Für die Nachfolge bewarben sich dann immerhin fünf Jagdvereine. Die Pacht wurde vor kurzem einem anderen Jagdverein vergeben. Der Pachtzins orientiert sich an der jagdlich nutzbaren Fläche und der Beschaffenheit des Jagdreviers.
In den 210 Aargauer Jagdrevieren wurden im vergangenen Jahr 1628 Wildsauen geschossen, deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Auf der anderen Seite standen Schäden in Höhe von fast 425’000 Franken, also durchschnittlich 260 Franken pro geschossenes Tier.
Wildschweine im Grossen Rat
Angesichts der Ohnmacht gewisser Jäger und Landwirte haben es die Wildschweine inzwischen auch ins Aargauer Parlament und die Amtsstuben geschafft, nicht physisch allerdings, sondern indirekt über den Weg der Politik.
Nicht weniger als 37 Aargauer Grossräte und Grossrätinnen, also mehr als ein Viertel des Parlaments, unterzeichneten ein Postulat, in dem die Regierung um Hilfe im Kampf gegen die Tiere gebeten wird.
Der Regierungsrat wurde darin aufgefordert, Sondermassnahmen zur Schwarzwildbejagung auszuarbeiten, welche einerseits die Arbeit für die Jägerschaft vereinfacht und andererseits die Abgeltung von Flurschäden neu und einfach regelt.
Das Schwarzwild sei vorwiegend nachtaktiv und verfüge über sehr ausgeprägte Sinnesorgane, was die Bejagung stark erschwere, wurde das Ansinnen begründet. Dank den guten Biotopen und dem reichlichen Nahrungsangebot vermehrten sich die Tiere verhältnismässig stark.
Den Postulanten schwebten sofort greifende Sondermassnahmen vor, welche die Jagdzeiten, die Jagdeinschränkungen und den Einsatz der neuesten Waffentechnik und Waffenoptik neu regelt.
Regierung macht, was sie kann
Die Aargauer Regierung hat ein offenes Ohr für die Anliegen, weist aber in ihrer Antwort auf das Postulat darauf hin, dass der Kanton den rechtlichen Handlungsspielraum der Bundesgesetzgebung schon seit längerem voll ausnützt. So gelten im Kanton Aargau seit genau einem Jahr verkürzte Schonfristen.
Junge Wildschweine dürfen in der Schonzeit ausserhalb des Waldes gejagt werden. Auch Hunde und Licht dürfen eingesetzt werden. Fehlabschüsse werden zudem seit einem Jahr mit einem einfachen Verfahren geregelt.