Eine 150 Meter hohe Windkraftanlage auf dem Heitersberg im Kanton Aargau kann nicht gebaut werden. Weil der geplante Standort in einer Landschaftsschutzzone liegt, kann der Kanton gemäss Beschwerdeentscheid des Regierungsrates keine Ausnahmebewilligung erteilen.
In der betroffenen Landschaftsschutzzone von kantonaler Bedeutung ist es verboten, Anlagen und Bauten zu erstellen, wie der Regierungsrat am Mittwoch mitteilte. Er wies die Beschwerde der Mittelland Windenergie GmbH gegen die Verweigerung der Baubewilligung durch Kantons- und Gemeindebehörden ab.
Der Regierungsrat hält den Standort auf der langgestreckten Hügelkette Heitersberg jedoch grundsätzlich geeignet für Windkraftanlagen. Er stützt sich dabei auf Windmessungen.
Die Mittelland Windenergie möchte auf dem Gemeindegebiet von Remetschwil mit Investitionen von 5,1 Millionen Franken eine 150 Meter hohe Anlage errichten. Das Projekt sieht einen Rotordurchmesser von 82 Metern und eine Leistung von 2 Megawatt vor.
Bereits die Standortgemeinde hatte das 2010 eingereichte Baugesuch abgelehnt. Während der Auflagefrist waren 42 Einzel- und Sammeleinwendungen eingereicht worden. Gegen das Projekt wehrten sich auch die Stiftung für Landschaftsschutz und Pro Natura Aargau.
Konzept für Windenergie
Als Konsequenz der baurechtlichen Hürden für die Anlage auf dem Heitersberg will der Kanton Aargau ein Konzept zur Nutzung der Windkraft erstellen.
Die Standorte von Windkraftanlagen sollten auf kantonaler statt auf lokaler Ebene geplant werden, hält der Regierungsrat fest. Es werde eine räumliche Konzentration der Anlagen angestrebt. Die Windkraft werde wegen des schrittweisen AKW-Ausstiegs immer wichtiger.