Die Aargauische Kantonalbank (AKB) nimmt in der Kategorie 2 am US-Programm zur Beilegung des Steuerstreites teil. Das Geschäftsvolumen der AKB mit US-Personen liege im Verhältnis zum gesamten Kundenvermögen im Promillebereich, teilte die Bank am Montag mit.
Die AKB könne trotzdem nicht ausschliessen, dass durch ihre Kunden allenfalls US-Steuerrecht verletzt worden sei. Damit sei ein Entscheid für die Kategorie 3 oder 4 nicht möglich. Ihren Entscheid will die AKB bis Ende Jahr auch dem US-Justizdepartement mitteilen.
Die Teilnahme am Programm und die Einordnung in die Kategorie 2 basiere auf einer sorgfältigen Risiko- und Reputationsabwägung, heisst es in der Mitteilung weiter. Die AKB sei daran interessiert, allfällig bestehende Rechtsrisiken in einem geordneten Verfahren zu erledigen und möglichst rasch Rechtssicherheit zu erlangen, wird Bankpräsident Dieter Egloff in der Mitteilung zitiert.