Die florierende Aargauische Kantonalbank (AKB) soll mithelfen, die Schulden, die im Aargauer Staatshaushalt bei der Spezialfinanzierung von Sonderlasten übrig geblieben sind, abzubauen. Dies schlägt die Aargauer Regierung im Rahmen der Teilrevision des AKB-Gesetzes vor.
Der Aargauer Regierung schwebt vor, dass die AKB rund 500 der 970 Millionen Franken Schulden übernimmt. Zur Debatte stehen drei Varianten, wie die AKB für diesen Betrag aufkommen kann: Durch Partizipations- oder Aktienkapital oder durch jährliche Tranchen von 25 Millionen Franken über 20 Jahre.
AKB-Leitung und Regierung bevorzugen die langfristige Lösung in Form von jährlichen Zusatzausschüttungen. Der Herausgabe von Partizipationsscheinen oder einer Rechtsformänderung in eine AG stehe die AKB trotz geschätztem Nettoerlös von 550 Millionen Franken eher skeptisch gegenüber, sagte der Aargauer Finanzdirektor Roland Brogli am Mittwoch vor den Medien in Aarau.
Die Beteiligung der AKB am Schuldenabbau ist nur ein Teil der von der Regierung am Mittwoch in die Anhörung geschickten Teilrevision des AKB-Gesetzes. Weitere Punkte betreffen die Festlegung der Gesamtkapitalquote, die Wahlbehörde und die Amtsdauer für die Bankratsmitglieder sowie die Vergütung der AKB-Geschäftsleitung.