Aargauische Pensionskasse zieht Rechtsstreit mit Gemeinde weiter

Das Bundesgericht muss den Rechtsstreit zwischen der Aargauischen Pensionskasse (APK) und der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg klären. Die APK hat das Urteil des kantonalen Versicherungsgerichtes an das Bundesgericht weitergezogen.

Das Bundesgericht muss den Rechtsstreit zwischen der Aargauischen Pensionskasse (APK) und der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg klären. Die APK hat das Urteil des kantonalen Versicherungsgerichtes an das Bundesgericht weitergezogen.

Die APK sei bestrebt, einige Grundsatzfragen um die Höhe der Nachschusspflicht durch einen höchstrichterlichen Entscheid beantworten zu lassen, teilte die Pensionskasse am Dienstag mit. Die Dimension der komplexen, grundsätzlichen Fragestellungen verlange den Weiterzug im Interesse der angeschlossenen Arbeitgeber.

Im Oktober hatte das kantonale Versicherungsgericht die Klage der APK gegen die Gemeinde grösstenteils abgewiesen. Die Gemeinde muss gemäss dem nicht rechtskräftigen Urteil wegen des Austritts aus der APK nur 103’483 Franken nachzahlen. Die Gemeinde akzeptierte das Urteil des Versicherungsgerichtes und überwies der APK diese Summe.

Die Pensionskasse hatte von der Gemeinde per Klage jedoch eine Nachzahlung von 1,15 Millionen Franken verlangt. Die Gemeinde im Bezirk Bremgarten war per Ende 2007 aus der APK ausgetreten. Aufgrund der damaligen Unterdeckung der Pensionskasse forderte die APK den Ausgleich des Fehlbetrages.

In der APK sind unter anderen alle Aargauer Staatsangestellten und Lehrpersonen versichert. Auch die Angestellten von rund 100 Gemeinden sind der Kasse angeschlossen.

Es geht um 60 Millionen Franken

Der Rechtsstreit zwischen der APK und Rudolfstetten-Friedlisberg hat eine besondere Bedeutung. Die APK klagte Rudolfstetten-Friedlisberg als sogenannte Mustergemeinde ein.

Insgesamt 45 Arbeitgeber, vor allem Gemeinden, waren per Ende 2007 aus der APK ausgetreten. Die Pensionskasse möchte von diesen ehemaligen Mitgliedern insgesamt 60 Millionen Franken.

Mit dem Austritt hatten die Gemeinden auf das vom Kantonsparlament 2006 revidierte Dekret über die Aargauische Pensionskasse reagiert. Neben dem Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat wurde das Rentenalter von 63 auf 65 Jahre erhöht.

Das Parlament beschloss damals auch, die bestehende Deckungslücke bei der Pensionskasse voll auszufinanzieren sowie eine Wertschwankungsreserve in der Höhe von 15 Prozent zu bilden. Der Kanton und die Gemeinden, welche in der Kasse blieben, mussten insgesamt 1,4 Milliarden Franken in die Kasse bezahlen.

Nächster Artikel