Laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) muss man sich um die Finanzierung der AHV bis gegen 2020 noch keine grossen Sorgen machen. Ab dann wird eine Reform aber nötig sein. Unter anderem wird eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters für beide Geschlechter bis 2040 auf 67 vorgeschlagen.
Das BSV hat am Dienstag hierzu vier Berichte zu Studien publiziert. Zwei der Berichte setzen sich mit Steuerungsmechanismen auseinander, ein Bericht untersucht die Auswirkungen der Babyboom-Generation, und der vierte beleuchtet Hintergründe der unterschiedlichen Lebenserwartung in der Schweiz.
Man müsse heute davon ausgehen, dass die Bevölkerung in der Schweiz bis im Jahr 2040 auf rund 9,5 Millionen Menschen wachsen werde, schreibt das BSV. Der Altersquotient, also der Anteil Rentner im Verhältnis zu den Aktiven, werde von heute 29 Prozent bis 2060 auf rund 56 Prozent ansteigen.
Aufgrund dieser Entwicklungen seien rechtzeitig Massnahmen an die Hand zu nehmen, um das finanzielle Gleichgewicht der AHV zu gewährleisten. Voraussichtlich würden erste Pflöcke zur Sicherung der AHV bis Ende dieses Jahres eingeschlagen, sagte BSV-Direktor Jürg Brechbühl am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Eine der Studien zeigt den Korrekturbedarf bis 2060 auf: Auf der Einkommensseite müsste entweder der Lohnbeitragssatz schrittweise von 8,4 Prozent auf 11,3 Prozent oder das Mehrwertsteuerprozent zugunsten der AHV von derzeit 1 Prozent auf 3,8 Prozent erhöht werden.
Höheres Rentenalter
Als Alternative dazu müssten auf der Leistungsseite entweder die Renten jährlich real um 0,4 bis 0,5 Prozent reduziert oder das Rentenalter auf rund 70 Jahre erhöht werden.
Die Experten legen einen möglichen Massnahmenmix dar: Sie schlagen eine rasche und befristete Erhebung eines Zuschlags auf den Lohnbeiträgen zur Finanzierung der AHV-Renten der Babyboomer vor.
Zum Ausgleich empfehlen sie ein über viele Jahre verteiltes, schrittweises Ansteigen des Rentenalters, bis dieses 2040 das Alter 67/67 erreicht, gekoppelt mit einer schrittweisen Anhebung des Mehrwertsteuerprozentes zugunsten der AHV um insgesamt 1,5 Prozent bis 2060.