Ab Juni begleiten Mitarbeiter der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) als unabhängige Beobachter die Ausschaffungs-Sonderflüge des Bundes. Sie lösen den Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK) ab, dessen Mandat Ende 2011 ablief.
Der SEK übergab am Donnerstag an einer Medienkonferenz in Bern dem Bundesamt für Migration (BFM) seinen Tätigkeitsbericht zum Pilotprojekt „Ausländerrechtliches Vollzugsmonitoring“.
Die vom Kirchenbund für das Pilotprojekt eingesetzten fünf Beobachter und Beobachterinnen begleiteten und dokumentierten insgesamt zehn Sonderflüge. Sie attestierten den Vollzugsbehörden eine professionelle Arbeitsweise.
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Handlungsbedarf habe sich allerdings bei Systemfragen gezeigt: Beispielsweise bei der Information der Rückzuführenden über den Ablauf des Sonderflugs oder bei der Bereitstellung medizinischer Informationen.
Zentrales Element des Pilotprojekts war das vom Kirchenbund geleitete und moderierte Fachgremium. Darin vertreten waren die Beobachter selbst, die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS), die Vereinigung der Migrationsämter (VKM) und die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH).
Das Fachgremium diskutierte die Berichte der Beobachtenden, formulierte Empfehlungen und richtete sie an den aus Vertretern von Bund und Kantonen zusammengesetzten Fachausschuss Rückkehr und Wegweisungsvollzug.
Jeden Sonderflug begleiten
Ab Ende Juni 2012 wird das sogenannte ausländerrechtliche Vollzugsmonitoring von der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) umgesetzt. Die NKVF ist dabei bedacht, das Fachgremium als erweitertes Forum fortzuführen. Der Kirchenbund wird neu Mitglied im künftigen Forum.
Die NKVF wird in den kommenden Monaten die notwendigen Schritte für den Ausbau des Monitorings einleiten. Sie hat sich das Ziel gesetzt, jeden Sonderflug zu begleiten.
EU-Richtlinie schreibt Beobachter vor
Seit Anfang 2011 gilt in der Schweiz für Ausschaffungen von illegal im Land anwesenden Menschen die Rückführungsrichtlinie der EU. Diese sieht unter anderem vor, dass auf Ausschaffungsflügen unabhängige Beobachter mitreisen müssen.
Die EU-Richtlinie ist eine Weiterentwicklung des Schengen-Abkommens. Deshalb hat die Schweiz sie übernehmen müssen.