Abgeltungen für Kantonsspital und Psychiatrie Baselland

Die Baselbieter Regierung will dem Kantonsspital Baselland (KSBL) für gemeinwirtschaftliche und besondere Leistungen in den Jahren 2014 bis 2016 jährlich 13,5 Mio. Franken zahlen. Die Psychiatrie Baselland soll jährlich 8 Mio. Franken erhalten.

Die Baselbieter Regierung will dem Kantonsspital Baselland (KSBL) für gemeinwirtschaftliche und besondere Leistungen in den Jahren 2014 bis 2016 jährlich 13,5 Mio. Franken zahlen. Die Psychiatrie Baselland soll jährlich 8 Mio. Franken erhalten.

Die entsprechenden Abgeltungen beantragt die Regierung dem Landrat, wie sie am Dienstag mitteilte. Das KSBL soll im Jahr 2014 zudem zusätzliche 1,4 Mio. Franken für die Gynäkologie und Geburtshilfe am Standort Laufen erhalten. Für die Jahre ab 2015 soll dieser Beitrag indes wegfallen.

Denn die Regierung unterstützt den Antrag des KSBL, die stationäre Geburtshilfe in Laufen durch eine gynäkologische Sprechstunde in Laufen mit stationärer Versorgung im Bruderholzspital zu ersetzen. Grund dafür ist, dass die Geburtshilfe in Laufen jährlich nur 80 bis 90 statt der eigentlich nötigen rund 500 Geburten aufweist.

Der KSBL-Standort Laufen werde dagegen durch die zusätzlich angebotenen Subspezialitäten Geriatrische Rehabilitation und Akutgeriatrie gestärkt, heisst es in der Mitteilung weiter. Vor allem geschehe dies zudem nachhaltig.

Tiefer als beantragt

Gegenüber dem ursprünglichen KSBL-Antrag fällt die Jahrespauschale aber geringer aus, dies laut der Regierung wegen der Aufhebung der stationären Geburtshilfe in Laufen sowie durch erwartete Effizienzsteigerungen. Zudem werde das KSBL die ab 2015 abfallenden Kosten von 0,5 Mio. Franken zur Mitfinanzierung der Medizinischen Notrufzentrale aus eigenen Mitteln aufbringen.

Den Kredit für die Psychiatrie Baselland beantragt die Regierung für gemeinwirtschaftliche und besondere Leistungen für Patienten und Patientinnen aus dem Kanton Baselland.

Für jene gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen, die die Spitäler aufgrund von Gesetz, Leistungsvereinbarung oder Verträgen übernehmen, muss der Kanton aufkommen. Sie betreffen etwa die Kosten des 24-Stunden-Betriebs der Notfallstationen, Rettungsdienste oder Weiterbildungen. Sie dürfen gemäss der seit 2012 geltenden neuen Spitalfinanzierung nicht in den Fallpauschalen enthalten sein.

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