Abgewiesener Asylbewerber im Kanton Aargau angeklagt

Ein Asylbewerber ist von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm AG in Haft gesetzt und zur Anklage gebracht worden. Der mutmassliche Deutsche Staatsangehörige ist bei den dortigen Behörden mehrfach zur Verhaftung ausgeschrieben. Er gab an, aus Syrien zu stammen.

Ein Asylbewerber ist von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm AG in Haft gesetzt und zur Anklage gebracht worden. Der mutmassliche Deutsche Staatsangehörige ist bei den dortigen Behörden mehrfach zur Verhaftung ausgeschrieben. Er gab an, aus Syrien zu stammen.

Die Anklage lautet auf illegale Einreise, gewerbsmässiger Betrug, Erschleichen einer Falschbeurkundung sowie Irreführung der Rechtspflege, wie die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm am Freitag mitteilte.

Im Fall einer Verurteilung droht ihm gemäss Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren. Ferner muss er mit einer Auslieferung nach Deutschland sowie einer Einreisesperre in die Schweiz rechnen.

Der Beschuldigte hatte im Januar 2010 in der Schweiz um Asyl ersucht. Er gab an, er stamme aus Syrien, wo er aufgrund seiner Homosexualität verfolgt werde. Er könne wegen traumatischer Erlebnisse nicht mehr sprechen.

In der Folge trat das Bundesamt für Migration (BFM) auf das Asylgesuch nicht ein und wies den Beschuldigten aus der Schweiz weg. Der Kanton Aargau wurde mit dem Vollzug der Wegweisung beauftragt.

Da Zweifel an der Herkunft des Beschuldigten bestanden und dieser trotz mehrmaliger Aufforderung keine Ausweisschriften vorwies, konnte die verfügte Wegweisung nicht vollzogen werden, wie es in der Medienmitteilung des Staatsanwaltschaft weiter heisst.

Auch Ermittlungen der Aargauer Kantonspolizei führten vorerst zu keinem Ergebnis. Weil der Beschuldigte sich mutmasslich illegal in der Schweiz aufhielt und der Verdacht auf unrechtmässiges Erwirken von Nothilfeleistungen bestand, wurde er im vergangenen Juli auf Antrag der Staatsanwaltschaft inhaftiert.

Fingerabdrücke brachten Klarheit

Die Justizbehörden liessen die Fingerabdrücke des Mannes via Interpol in Westeuropa verbreitet. Die Deutschen Behörden vermeldeten in der Folge, dass der beschuldigte Deutscher Staatsangehöriger und in dort mehrfach zur Verhaftung ausgeschrieben sei.

Er sei zudem einschlägig vorbestraft. Der Beschuldigte hält gemäss Staatsanwaltschaft daran fest, aus Syrien zu stammen. Die in Deutschland gesuchte Person kenne er nicht.

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