Kein Schweizer Markeneintrag für „Oktoberfest-Bier“

Der Verein Münchener Brauereien kann laut Bundesverwaltungsgericht die Marke „Oktoberfest-Bier“ in der Schweiz nicht schützen lassen. Gemäss den Richtern in Bern zählt der Begriff zum Gemeingut und wird von den Konsumenten nicht bestimmten Herstellern zugeordnet.

Das berühmte "Oktoberfest-Bier" kann in der Schweiz als Marke nicht geschützt werden (Archiv) (Bild: sda)

Der Verein Münchener Brauereien kann laut Bundesverwaltungsgericht die Marke „Oktoberfest-Bier“ in der Schweiz nicht schützen lassen. Gemäss den Richtern in Bern zählt der Begriff zum Gemeingut und wird von den Konsumenten nicht bestimmten Herstellern zugeordnet.

Der Verein vertritt die Münchner Traditionsbrauereien, die das Bier für das Oktoberfest liefern. In Deutschland ist „Oktoberfest-Bier“ als Kollektivmarke zu Gunsten der fraglichen Brauereien geschützt. Ein erstes Eintragungsgesuch in der Schweiz wurde vom Eidg. Institut für geistiges Eigentum (IGE) 2008 abgewiesen.

Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens willigte der Verein ein, mittels einer demoskopischen Umfrage nachzuweisen, dass sich „Oktoberfest-Bier“ in der Schweiz als Bezeichnung für die ans Volksfest gelieferten Biere der betroffenen Brauereien durchgesetzt habe.

Weiterzug möglich

Das IGE kam 2011 im zweiten Umgang zum Schluss, dass die Verkehrsdurchsetzung der Marke in der Schweiz mit der Umfrage nicht habe glaubhaft gemacht werden können. Das Bundesverwaltungsgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde des Vereins nun abgewiesen. Der Entscheid kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Laut den Richtern in Bern gehört der Begriff „Oktoberfest-Bier“ grundsätzlich zum Gemeingut. Um ihn trotzdem als Marke für Bier eintragen zu können, hätte der Verein nachweisen müssen, dass ihn das Publikum den vom ihm vertretenen Herstellern zuordnet. Das sei ihm mit der Umfrage aber nicht gelungen.

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