Die Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II wird nicht wiederholt. Das Bundesgericht hat zwei Beschwerden gegen den Urnengang von 2008 abgewiesen. Der Bundesrat muss sich wegen seiner mangelhaften Wahlinformationen allerdings Kritik gefallen lassen.
Die Beschwerden eingereicht hatten die zwei SP-Nationalräte Margret Kiener Nellen (BE) und Daniel Jositsch (ZH). Eine dritte Eingabe stammte von einer Privatperson. Sie forderten die Aufhebung und Neuansetzung der Abstimmung vom Februar 2008, bei der die Unternehmenssteuerreform II knapp angenommen wurde.
Die Beschwerdeführer hatten geltend gemacht, dass das Volk vom Bundesrat mit seinen Erläuterungen irregeführt worden sei: Statt den prognostizierten Steuerausfällen von 84 Millionen Franken beim Bund und 850 Millionen bei den Kantonen würden dem Fiskus in den nächsten 10 Jahren bis zu 7 Milliarden Franken entgehen.
Die I. Öffentlichrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat die Beschwerden der beiden SP-Nationalräte an ihrer Sitzung vom Dienstag nun abgewiesen. Auf die dritte Beschwerde ist es gar nicht eingetreten. Damit steht fest, dass die Abstimmung nicht wiederholt wird.
Allerdings hat das Gericht harsche Kritik am Bundesrat geübt. Zwar sei es eine hinzunehmende Tatsache, dass Prognosen über die Auswirkungen einer Vorlage nicht immer zutreffen würden. Der Bundesrat habe indessen gänzlich verschwiegen, dass die Folgen im konkreten Fall überhaupt nicht abzuschätzen gewesen seien.
Bundesrat nimmt Kritik ernst
Der Bundesrat nimmt den Entscheid des Bundesgerichts zur Kenntnis. Die vom Bundesgericht geübte Kritik an Teilen der Abstimmungserläuterungen nehme er ernst.
Der Bundesrat werde Folgerungen aus der Kritik des höchsten Gerichts prüfen, erklärte Bundesratssprecher André Simonazzi auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Der Bundesrat bemühe sich jederzeit, in den Abstimmungserläuterungen möglichst vollständig, sachlich, transparent und verhältnismässig zu informieren.