Abstimmungsbeschwerde gegen Solothurner Energie-Abstimmung

Gegen die kantonale Abstimmung über einen Verfassungsartikel zur Förderung der erneuerbaren Energien ist beim Solothurner Verwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht worden. Grund sind nach Meinung des Beschwerdeführers irreführende Angaben in der Abstimmungsbotschaft.

Gegen die kantonale Abstimmung über einen Verfassungsartikel zur Förderung der erneuerbaren Energien ist beim Solothurner Verwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht worden. Grund sind nach Meinung des Beschwerdeführers irreführende Angaben in der Abstimmungsbotschaft.

Das Solothurner Stimmvolk hatte die entsprechenden Änderung der Kantonsverfassung am 18. Mai mit einer Ja-Mehrheit von 58,1 Prozent Prozent gutgeheissen. Der Entscheid fiel mit 51’434 Ja- zu 36’986 Nein-Stimmen. Der neue Verfassungsartikel war allgemein formuliert. Er war den Bürgerlichen ein Dorn im Auge.

Der Beschwerdeführer stört sich vor allem am Satz «Der Ausstieg aus der Kernenergie ist beschlossen; sie ist keine Alternative mehr» in der Abstimmungsbroschüre. Diese Aussage sei so falsch. Der Souverän habe dies bislang noch nicht beschlossen, schreibt er in der am Dienstag veröffentlichten Beschwerde.

Aus der Aussage gehe auch nicht hervor, wer dies beschlossen habe. Viele Abstimmende würden wenn überhaupt nur die Kurzinformationen lesen. Deshalb sei es wichtig, dass auch diese präzise seien und damit der Wahrheit entsprächen. Die Abstimmung sei für ungültig zu erklären, wird in der Beschwerde verlangt.

Hinter der Beschwerde steckt Christian Riesen. Er hatte letztes Jahr auf nationaler Ebene das Referendum gegen die Erhöhung der Stromabgabe für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) lanciert. Das Referendum scheiterte. Bis zur Ablauf der Frist brachte Riesen nur rund 22’000 der geforderten 50’000 Unterschriften zusammen.

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