Die Initianten der Abzocker-Initiative haben in Schaffhausen ihre angekündigte Stimmrechtsbeschwerde gegen das Abstimmungsbüchlein eingereicht. Sie bemängeln, dass der Bundesrat zu wenig neutral sei und verlangen eine Anpassung der Broschüre.
Die Stimmrechtsbeschwerde wurde am Freitag bei der Schaffhauser Staatskanzlei eingereicht, wie Ständerat Thomas Minder (SH) eine Meldung der „Schaffhauser Nachrichten“ vom Samstag bestätigte.
Der Bundesrat macht im Abstimmungsbüchlein klar, dass er die Initiative ablehnt. Damit verstösst er laut Minder gegen einen Artikel im Gesetz über die politischen Rechte. Dieser schreibt vor, dass der Bundesrat keine Abstimmungsempfehlung vertritt, die von jener des Parlaments abweicht.
Das Parlament hat sich für den indirekten Gegenvorschlag ausgesprochen, zur Initiative selbst aber nie eine Stimmempfehlung verabschiedet.
Über die Stimmrechtsbeschwerde muss nun der Schaffhauser Regierungsrat innerhalb von zehn Tagen entscheiden. Lehnt der Regierungsrat die Beschwerde ab, können die Initianten sie ans Bundesgericht in Lausanne weiterziehen.