Ein 55-jähriger Mann muss wegen vorsätzlicher Tötung seiner 22-jährigen Tochter für acht Jahre ins Gefängnis. Dies hat das Schwyzer Strafgericht am Donnerstag entschieden. Der Italiener wollte laut eigener Aussage seine Tochter von chronischen Schmerzen erlösen.
Der Vater hatte am Morgen des 29. Juli 2013 im Elternschlafzimmer in einer Wohnung in Lachen SZ seine Tochter minutenlang bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Der Täter drückte dem Opfer, das sich mit Rufen und Strampeln vergeblich wehrte, schliesslich ein Kissen aufs Gesicht.
Daraufhin alarmierte der Vater Nachbarn und gestand die Tat. Die Mutter und ein Sohn schliefen in einem Nebenzimmer. Das schwerverletzte Opfer starb einen Tag später im Spital.
Der Verurteilte sagte zum Motiv, er habe seine Tochter von ihren chronischen Nackenschmerzen erlösen wollen. Die Tochter war am Morgen der Tat weinend mit einem Arztzeugnis nach Hause gekommen. Dieses bescheinigte ihr weiterhin eine 50-prozentige Arbeitsunfähigkeit.
Der Vater erklärte vor Gericht, er sei bei der Tat einer inneren Stimme gefolgt. Ähnliche Gedanken habe er bereits früher bei seinem geistig behinderten Sohn und seinem kranken Vater gehabt. Allerdings hätten ihn jeweils Dritte bei seinen Vorhaben gestört und es sei nie zu ernsthaften Zwischenfällen gekommen.
Kein Mord
Das Strafgericht folgte mit seinem Urteil beim Strafmass den Forderungen der Staatsanwältin. Die Richter klassifizierten die Tat allerdings nicht als Mord sondern als vorsätzliche Tötung. Die amtliche Verteidigerin hatte für eine mildere Strafe plädiert und eine fünfjährige Haftstrafe wegen Totschlags gefordert.
Das Verhalten des Verurteilten nach der Tat und Gefühlsregungen würden gegen einen skrupellosen Mord sprechen, sagte der vorsitzende Strafrichter Ruedi Beeler bei der mündlichen Urteilsverkündung. Es handle sich allerdings um einen Grenzfall, sagte er.
Das Verschulden des Täters wiege schwer, sagte Beeler weiter. Das Gericht berücksichtigte beim Strafmass eine mittelgradige Schuldfähigkeit des Mannes. Der arbeitslose Vater leidet gemäss eigenen Aussagen an Depressionen. Ein psychiatrisches Gutachten attestiert ihm eine Persönlichkeitsstörung.
Eine Verurteilung wegen Mordes hätte kaum Auswirkungen auf die Strafhöhe gehabt, sagte der Richter. Bei Mord hätte das Verschulden des Angeklagten als weniger schwer eingestuft werden müssen.
Neben der Freiheitsstrafe ordnete das Gericht für den Mann eine ambulante Behandlung an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Egoistische Motive
Der Vater habe wie ein Gott über das Leben seiner Tochter entschieden, sagte die Staatsanwältin während der Verhandlung. Die Tat sei unverständlich. Die Tochter habe nicht an einer unheilbaren Krankheit gelitten, sondern Zukunftspläne gehabt. Der Vater habe aus egoistischen Motiven gehandelt und seine eigene Bedrückung beenden wollen.
Die amtliche Verteidigerin hingegen erklärte, der Angeklagte habe im Affekt und «menschlich verständlich» gehandelt. Zur Tat geführt hätten unter anderem eine jahrelange seelische Belastung des Vaters. Dazu zählten etwa die Probleme der Tochter, eine Last der Betreuung des geistig behinderten Sohnes sowie Probleme der Ex-Frau.
Die Ex-Frau sowie die beiden Kinder des Angeklagten fordern Schadenersatz und Genugtuung von total gut 80‘000 Franken. Die Familie sei durch die Tat in eine finanzielle Notlage geraten, sagte die Anwältin der Privatkläger. Die Angehörigen hätten den Vorfall bisher nicht verarbeiten können.
Der Vater sei angesichts der Probleme in der Familie in Selbstmitleid versunken, sagte die Anwältin weiter. Nach dem egomanischen Verhalten müsse der Angeklagte nun Verantwortung für die Tat übernehmen.
Der Italiener hat gemäss eigener Aussage keinen Kontakt mehr zur Ex-Frau und den übrigen zwei Kindern. Vor Gericht erklärte der Mann mit belegter Stimme und unter Tränen, er bereue seine Tat. Die abwesenden Familienmitglieder bat er um Entschuldigung.