Während Jahrzehnten sind in der Schweiz Menschen ohne Gerichtsurteil in Anstalten weggesperrt worden. Dieses Unrecht lässt der Bundesrat von Fachleuten wissenschaftlich aufarbeiten. Ausserdem lässt er ein Nationales Forschungsprogramm prüfen.
Seit dem 1. August sind Menschen, die bis 1981 ohne Gerichtsurteil in psychiatrische Anstalten oder Strafanstalten eingewiesen worden sind, von Gesetzes wegen rehabilitiert. Gründe für solche administrativen Versorgungen waren «Arbeitsscheu», «lasterhafter Lebenswandel» oder «Liederlichkeit».
Markus Notter ist Präsident
Die vom Bundesrat am Mittwoch eingesetzte unabhängige Kommission von neun Expertinnen und Experten soll dieses Unrecht nun wissenschaftlich aufarbeiten, wie das Bundesamt für Justiz mitteilte. Präsident der Kommission ist der frühere Zürcher Justizdirektor und Jurist Markus Notter (SP).
Weitere Mitglieder sind die Historiker Thomas Huonker, Martin Lengwiler, Anne-Françoise Praz und Loretta Seglias. Einsitz nehmen zudem der Psychiater Jacques Gasser, der Zürcher Staatsarchivar Beat Gnädinger, der Jurist Lukas Gschwend und Gisela Hauss von der Hochschule für soziale Arbeit in Olten SO.
Die Kommission wird ihre Arbeit im kommenden Jahr aufnehmen und bis Ende 2018 abschliessen. In erster Linie wird sie sich mit den administrativen Versorgungen vor dem Jahr 1981 befassen. Ihre Aufgaben sind, die Perspektive von Opfern und Betroffenen aufzuzeigen und die Eingriffe der Behörden zu analysieren.
Forschungsprogramm wird geprüft
Untersuchen wird die Kommission auch Bezüge von Anstaltseinweisungen mit anderen administrativen Zwangsmassnahmen sowie Fremdplatzierungen von Kindern. Der Bundesrat wünscht sich zudem, dass ein Nationales Forschungsprogramm (NFP) die Abklärungen der Expertenkommission ergänzt.
Der Schweizerische Nationalfonds erhielt von der Landesregierung den Auftrag, zu prüfen, ob ein solches Programm mit dem Titel «Fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981» durchgeführt werden kann.
Erst auf Grund der Ergebnisse will der Bundesrat über die Lancierung des Programms zu einem dunklen Kapitel Schweizer Sozialgeschichte entscheiden. In den Augen des Bundesrates müssten die neun Fachleute sowie die Verantwortlichen für das allfällige Forschungsprogramm eng zusammenarbeiten. Sie könnten koordiniert weitere Fachleute beiziehen oder gemeinsame Anhörungen und Anlässe durchführen.
Aktenzugang für Betroffene
Grundlage für die Forschungsarbeit ist das von den Räten im März verabschiedete Gesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen. Dieses anerkennt, dass den von Behörden ohne gerichtliche Überprüfung in Anstalten Eingewiesenen Unrecht widerfahren ist.
Sie sollen einfach und kostenlos Zugang zu Akten erhalten, die sie betreffen. Geregelt werden zudem die Archivierung der Dossiers und die Pflicht, die Vorgänge und ihre Folgen von unabhängigen Experten historisch aufarbeiten zu lassen. Finanzielle Wiedergutmachungen an Opfer enthält das Gesetz nicht.