Drei Jahre lang hat das Casino Basel einen Mann zocken lassen, ohne wegen seiner hohen Einsätze misstrauisch zu werden und Massnahmen zu treffen. Damit hat das Casino gegen seine Sorgfaltspflicht verstossen, wie das Bundesgericht in einem Urteil festhält.
Der Spieler hatte Geld veruntreut und im Casino verspielt. Da dem Mann von 2005 bis 2008 pro Monat in der Regel eine halbe Million Franken ausbezahlt worden sind, hätten die Mitarbeiter des Spielbetriebs aufhorchen müssen.
Angesichts der statistischen Grundsätze für Spielautomaten mussten sie davon ausgehen, dass die getätigten Einsätze deutlich höher sind als die total 24,5 Millionen Franken, die ihm ausgezahlt wurden.
Obwohl der Mann darlegte, dass sein Jahressalär im oberen sechsstelligen Bereich liege, hätte es den Casino-Betreibern klar sein müssen, so das Bundesgericht, dass er die gemachten Gewinne nicht allein mit seinem Einkommen erzielen konnte.
Aus diesem Grund hätte das Casino eine Spielsperre verhängen müssen, wozu es gemäss dem im Spielbankengesetz vorgegebenen Sozialschutz verpflichtet gewesen wäre.
Aufgrund der «sehr langen Dauer der Pflichtverletzung» wertet das Bundesgericht das Verhalten der Casino-Betreiber als mittelschweren Verstoss ein. Basierend auf dem bei einem Spieler gemachten Nettogewinn des Casions wird jeweils die Höhe der Sanktion errechnet.
Während das Bundesverwaltungsgericht sie mit 3,1 Millionen Franken beziffert hat, legt das Bundesgericht diese aufgrund einer anderen Berechnungsmethode bei 1,5 Millionen Franken fest.