Algerier erhält wegen Entführung von Europäern lebenslänglich

Ein Algerier ist wegen der Entführung einer Gruppe europäischer Touristen in der Wüste Sahara im Jahr 2003 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Unter den Entführten befanden sich auch vier Schweizer.

Die damalige Aussenministerin Micheline Calmy-Rey posiert 2003 mit den befreiten Schweizer Geiseln (Archiv) (Bild: sda)

Ein Algerier ist wegen der Entführung einer Gruppe europäischer Touristen in der Wüste Sahara im Jahr 2003 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Unter den Entführten befanden sich auch vier Schweizer.

Das Urteil fällte ein Gericht in Algier am Dienstag, wie die offizielle algerische Nachrichtenagentur APS berichtete. Der Verurteilte war im Jahr 2004 im Tschad festgenommen worden.

Wie die Anwältin der Verteidigung, Hassiba Boumerdassi, mitteilte, wurde zugleich gegen einen malischen Mitangeklagten eine siebenjährige Haftstrafe verhängt. Dies jedoch wegen Mitgliedschaft in einer „bewaffneten terroristischen Gruppierung und nicht wegen des Entführungsfalls.

Das Urteil gegen den mutmasslichen Hauptverantwortlichen der Entführung steht noch aus: Geplant wurde die Tat den Ermittlungen zufolge von dem seit 2004 in Algerien inhaftierten einstigen Vize-Chef der Salafisten-Gruppe für Predigt und Kampf (GSPC), Amari Saifi, der auch unter dem Namen Abderrezak El Para bekannt ist.

32 westliche Touristen entführt

In der algerischen Wüste waren im Februar und März 2003 insgesamt 32 westliche Touristen entführt worden. Im Mai wurde eine erste Gruppe von 17 Geiseln unbeschadet von der algerischen Armee befreit.

Weitere 14 verschleppte Touristen, darunter zwei Schweizerinnen und zwei Schweizer, wurden nach zähen Verhandlungen in Mali freigelassen und kehrten am 20. August 2003 nach Hause zurück. Eine deutsche Geisel starb während der Geiselnahme an einem Hitzschlag.

Die Schweizer Geiseln durchlitten mit sechs Monaten die längste Geiselhaft aller Entführungsopfer. Am 20. Februar hatten die vier letztmals Kontakt zu ihren Familien.

Schweiz stellt Verfahren ein

Die Schweizer Bundesanwaltschaft eröffnete im April 2003 eine Voruntersuchung und bat Algerien, Mali, Deutschland und Österreich um Rechtshilfe. Das Verfahren gegen die mutmasslichen Entführer wurde dann Ende Februar 2009 eingestellt. Bern hatte mehr als ein Dutzend Personen verdächtigt.

Es sei jedoch nicht möglich gewesen, die mutmasslichen Entführer zu identifizieren und sie mit den Tatsachen zu konfrontieren, derer sie verdächtigt worden waren, wurde die Einstellung begründet. Ausserdem seien ein grosser Teil der Verdächtigen während Kämpfen getötet worden, hiess es seitens der Bundesanwaltschaft weiter.

Lösegeldzahlungen

Unabhängig voneinander berichteten nach der Befreiung der Geiseln zwei Diplomaten in der malischen Hauptstadt Bamako der Nachrichtenagentur afp, dass Libyen ein Lösegeld von rund 7,7 Millionen Franken gezahlt habe. Libyen habe den Betrag „aus eigener Initiative“ für die Freilassung der Entführten bereit gestellt.

Das Geld sei „weder durch malische noch durch deutsche Hände“ gegangen. Libyen war vom malischen Präsidenten Amadou Toumani Touré als eine der Nationen genannt worden, die bei der Lösung des Geiseldramas behilflich waren.

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