Alle sollen künftig Empfangsgebühren für Radio und TV zahlen

Künftig soll jedermann eine Radio- und TV-Abgabe bezahlen, unabhängig davon, ob er einen Radio oder Fernseher besitzt. Der Nationalrat stimmte der entsprechenden Gesetzesrevision nach einer fast siebenstündigen Debatte mit 105 zu 77 Stimmen im Grundsatz zu.

Der Nationalrat debattiert über das Radio- und Fernsehgesetz (Bild: sda)

Künftig soll jedermann eine Radio- und TV-Abgabe bezahlen, unabhängig davon, ob er einen Radio oder Fernseher besitzt. Der Nationalrat stimmte der entsprechenden Gesetzesrevision nach einer fast siebenstündigen Debatte mit 105 zu 77 Stimmen im Grundsatz zu.

Eine Mehrheit der grossen Kammer befand, es sei Zeit für einen Systemwechsel. Denn heutzutage brauche man keinen Radioapparat mehr, um Radio zu hören respektive um fernzusehen. Über das Internet könnten die Sendungen auch mit Computern, Tablets oder Smartphones empfangen werden.

Somit habe praktisch jeder Haushalt und jede Firma Radio- und Fernsehempfang – folglich werden künftig auch alle zur Kasse gebeten. Schwarzsehen ist nicht mehr möglich, Kontrollen erübrigen sich.

Da die Zahl der Abgabezahler auf mehr Haushalte und Unternehmen verteilt werde, könnte die Abgabe von heute 462 Franken pro Haushalt auf rund 400 Franken gesenkt werden, hatte der Bundesrat vorgerechnet.

Keine politische Werbung

Politische Werbung an Radio und TV bleibt auch weiterhin verboten. Der Nationalrat lehnte es im Rahmen der Debatte zum neuen Radio- und Fernsehgesetz ab, die Werbebestimmungen zu lockern.

Hans Killer (SVP/AG) hatte gefordert, das Verbot für politische Werbung im Radio und im Fernsehen müsse aufgehoben werden. Davon wollte eine Mehrheit im Nationalrat aber nichts wissen. Die Gegner argumentierten, dass für Parteien mit viel Geld ein Vorteil geschaffen würde.

Bundesrätin Doris Leuthard warnte, Wahl- und Abstimmungskämpfe würden massiv verteuert, wenn das Werbeverbot aufgehoben würde. Wer viel Geld habe, könne sich die Zustimmung kaufen. Das wolle der Bundesrat nicht.

Knapp angenommen wurde ein Antrag von Christian Wasserfallen (FDP/BE), der verlangte, die regionalen Radiofenster der SRG seien auf täglich maximal eine Stunde zu beschränken. Ein allfälliger Ausbau der Regionaljournale der SRG würde den regional verankerten Privatradios in hohem Mass Schaden zufügen, argumentierte Wasserfallen. Der Rat stimmte mit 92 zu 91 Stimmen zu.

Kommissionssprecher Martin Candinas (SVP/GR) argumentierte vergeblich, heute seien diese regionalen Fenster im Schnitt nur 40 Minuten lang. Sie seien in den letzten Jahren reduziert worden.

Zuvor scheiterte eine von der Zürcher SVP-Nationalrätin Natalie Rickli angeführt Minderheit mit ihrer Forderung nach einer Senkung der Radio- und Fernsehgebühren auf 360 Franken.

«Administratives Monster»

Auch mit dem Antrag, dass die Radio- und TV-Gebühren zusammen mit der direkten Bundessteuer eingezogen werden, blieb Rickli erfolglos. «Eine Steuerrechnung erhalten alle. Eine zusätzliche Rechnung beizulegen, wäre unkompliziert möglich», argumentierte sie. Dies sei wesentlich günstiger als die vom Bundesrat vorgeschlagene Variante.

Diese sieht vor, dass eine private Firma diese Abgabe bei den Haushalten einzieht. «Es geht dem Bundesrat vor allem darum, die Billag unter Heimatschutz zu stellen», sagte Rickli mit Blick auf die heutige Erhebungsstelle.

Sie habe den Vorschlag von Rickli auf den ersten Blick auch «bestechend» gefunden, sagte Bundesrätin Doris Leuthard. Die Idee scheitere aber an der konkreten Umsetzung. Denn für die Kantone wäre die Änderung mit erheblichem Zusatzaufwand verbunden. So müssten diese zum Beispiel erst alle Haushalte erfassen, da die Abgabe pro Haushalt und nicht pro natürliche Person erhoben wird.

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