Die Schweizer Bundesanwaltschaft ist in einer Untersuchung gegen den Industriekonzern Alstom zum Schluss gekommen, dass dieser von eigenen Mitarbeitern getätigten Bestechungszahlungen zu wenig vorgebeugt hat. Alstom wird deshalb zu einer Busse von 2,5 Mio. Fr. und einer Ersatzforderung von 36,4 Mio. Fr. verurteilt.
Wie die Bundesanwaltschaft am Dienstag weiter mitteilte, hätte Alstom nicht alle „erforderlichen und zumutbaren organisatorischen“ Vorkehrungen getroffen, um die 2008 vorgefallenen Bestechungszahlungen an politische Amtsträger in Lettland, Tunesien und Malaysia zu verhindern. Diese sind offenbar getätigt worden, um die Vergabe von Aufträgen zu beeinflussen.
Alstom habe auf eine Einsprache gegen das Urteil verzichtet, weshalb dieses nun rechtskräftig sei, so die Bundesanwaltschaft. Das Unternehmen selbst betonte am Dienstag in einer Mitteilung, es habe sich bei diesen Vorkommnissen um Einzelfälle gehandelt. Ein grossangelegtes „System der Korruption“ sei bei Alstom, wie die Bundesanwaltschaft bestätigt habe, nicht vorhanden.