Vor dem Bezirksgericht Andelfingen ZH hat sich der ehemalige Zürcher SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer am Montag wegen Rassendiskriminierung zu verantworten. Das Urteil soll am Abend eröffnet werden.
Der Vorwurf geht auf einen Beitrag Schlüers im Internet-Bulletin des Vereins sifa (Sicherheit für alle) vom Juli 2012 zurück. Schlüer berichtete über eine heftige Schlägerei wenige Tage zuvor vor der Asylunterkunft in Flaach ZH, wo er wohnt. Darin bezeichnete er die rund zehn Schläger unter anderem als «Abschaum», «elendes Schlägerpack» und dergleichen, das in der Schweiz nichts verloren habe.
Solche Leute, offenbar asylsuchende Palästinenser, hätten keinen Platz in der Schweiz. Umso weniger, als sie in ihrer Heimat nicht verfolgt seien. Sie hätten also gar keinen Anspruch auf Asyl. Der Staatsanwalt wirft Schlüer vor, mit seinen Äusserungen die ganze Volksgruppe der Palästinenser verunglimpft zu haben.
Die Wahrheit beschrieben
In der Befragung vor dem Einzelrichter wies Schlüer diesen Vorwurf zurück. Er habe über gewalttätige, brutale Schläger geschrieben. Seine Bezeichnungen hätten sich einzig auf diese Leute bezogen. Sein Bericht habe die Wahrheit beschrieben, und die zu sagen müsse erlaubt sein.
Er sei mit Sicherheit kein Rassist, sagte Schlüer. Gleich zu Beginn der Hauptverhandlung führte er wortreich aus, wie er sich in den 40 Jahren seiner verschiedenen Amtstätigkeiten häufig und intensiv mit Ausländern befasst habe. Dabei habe es immer wieder erhebliche Probleme gegeben. Er habe sich stets um Lösungen bemüht. «Es ging nie um Rassen, sondern immer um Probleme».
Im Übrigen habe er sich anlässlich der Schlägerei vorab darum bemüht, dass die zwei oder drei Kleinkinder aus der Asylunterkunft, die dem Getümmel gefährlich nahe kamen, unverletzt geblieben seien. Und diese Kinder hätten ja auch zu jenen Leuten gehört. Sich um sie nicht zu kümmern, «das wäre rassistisch gewesen».
«Schwerer Asylrechtsmissbrauch»
Nach Überzeugung des SVP-Politikers geht es im Verfahren ohnehin nicht in erster Linie um den Rassismus-Vorwurf sondern um das Verschleiern eines «schweren Asylrechtsmissbrauchs mit Amtshilfe». Die Behörden hätten die Gemeinde belogen.
Auf der Gemeindekanzlei habe man ihm gesagt, die Leute seien staatenlos. Im Nachhinein habe einer der Beteiligten ihm seinen Ausweis gezeigt, wonach er als Staatenloser vorläufig aufgenommen war. Von der Kantonspolizei habe er aber erfahren, dass die Leute Palästinenser seien. Die Behörden hätten das also gewusst.
Palästinenser seien in ihrem autonomen Gebiet aber keineswegs verfolgt, sagte Schlüer. Sie hätten also keinen Anspruch auf Aufnahme. Sie dann einfach als staatenlos zu bezeichnen gehe nicht an.
Ohnehin passe es nicht zusammen, jemanden als staatenlos zu bezeichnen – also das Herkunftsland gar nicht zu kennen – und ihn gleichzeitig vorläufig aufzunehmen, weil er in seinem Land gefährdet ist.
Die Verhandlung geht am Nachmittag weiter. Das Urteil wird nach Auskunft des Einzelrichters voraussichtlich zwischen 18 und 19 Uhr eröffnet.