Leistungen der Komplementärmedizin sollen definitiv von der obligatorischen Krankenkasse bezahlt werden müssen. Der Bund will alternativmedizinische Fachrichtungen anderen gleichstellen. Nur einzelne umstrittene Leistungen sollen überprüft werden.
Im Mai 2009 hatten Volk und Stände einen neuen Verfassungsartikel zur Besserstellung der Komplementärmedizin angenommen. Die Umsetzung wurden in einem ersten Schritt provisorisch geregelt.
Seit 2012 übernimmt die obligatorische Krankenversicherung ärztliche Leistungen der anthroposophischen Medizin, der traditionellen chinesischen Medizin, der ärztlichen Homöopathie und der Phytotherapie. Anfänglich wurden auch gewisse Leistungen der Neuraltherapie bezahlt, doch zogen die Vertreter dieser Fachrichtung ihren Antrag auf Vergütung zurück.
Befristete Regelung
Die Regelung für die Komplementärmedizin ist bis 2017 befristet. Dies hatte der damalige Gesundheitsminister Didier Burkhalter im Jahr 2011 entschieden, weil der Nachweis fehlte, dass die Leistungen der betroffenen Fachrichtungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind.
Burkhalter verlangte von den Vertretern der alternativen Behandlungsmethoden, bis Ende 2015 aufzuzeigen, inwiefern die komplementärmedizinischen Fachrichtungen die Kriterien erfüllen. Parallel dazu wollte das Departement des Innern (EDI) ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen.
Nachweis nicht möglich
Dass die betroffenen Fachrichtungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind, lässt sich aber offenbar nicht beweisen: Es zeichne sich ab, dass der Nachweis für die Fachrichtungen als Ganzes nicht möglich sein werde, teilte das EDI am Freitag mit.
Deshalb schlägt Gesundheitsminister Alain Berset nun vor, die Fachrichtungen den anderen vergüteten medizinischen Fachrichtungen gleichzustellen. Damit würden die Leistungen wie in den letzten Jahren grundsätzlich von der Krankenkasse vergütet.
Umstrittene Leistungen überprüfen
Wie bei anderen medizinischen Fachrichtungen sollen lediglich einzelne, umstrittene Leistungen überprüft werden. Wie dabei die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit angewendet würden, muss laut dem EDI noch präzisiert werden. Die betroffenen Kreise werden eingeladen, dabei mitzuwirken.
Um dem Verfassungsauftrag nachzukommen, müssen zwei Verordnungen angepasst werden. Die Änderungen können der Bundesrat beziehungsweise das EDI in eigener Kompetenz beschliessen.
Komplementärmediziner
zufrieden
Die komplementärmedizinischen Ärzteorganisationen UNION und der Dachverband Komplementärmedizin Dakomed begrüssen den Vorschlag. Die definitive Vergütung durch die Grundversicherung sei überfällig, schreiben sie in einer Mitteilung. Sie wünschten sich jetzt ein rasche Änderung der Verordnungen.
Aus Sicht der Verbände erfüllen die betroffenen Fachrichtungen die erforderlichen Kriterien. Die Würdigung aller in den letzten Jahren erarbeiteten Evidenz erlaube die Feststellung, dass der Nachweis für die ärztliche Komplementärmedizin und für die konventionelle Medizin vergleichbar sei, schreiben sie.
Eigenheiten berücksichtigen
Bei der Beurteilung komplementärmedizinischer Fachrichtungen ist immer wieder umstritten, ob deren Wirksamkeit adäquat geprüft wird. Die Vertreter der Komplementärmedizin argumentieren, die Prüfung müsse unter Berücksichtigung der Eigenheiten dieser Fachrichtungen erfolgen. Die Kritiker monieren, der Nachweis habe auch für diese Fachrichtungen nach den üblichen wissenschaftlichen Methoden zu erfolgen.
Weil die Wirksamkeit der Komplementärmedizin umstritten ist, hatte der damalige Gesundheitsminister Pascal Couchepin die Fachrichtungen 2005 aus dem Leistungskatalog der Grundversicherung gekippt. Nicht umstritten ist, dass die Komplementärmedizin kostenmässig kaum ins Gewicht fällt. Die Kosten werden auf 50 Millionen Franken im Jahr geschätzt, weniger als ein Promille der gesamten Gesundheitskosten.