Am 15. November könnten Autofahrer in die Röhre gucken

Im Kanton Basel-Stadt wird am 15. November über die Strasseninitiative des VCS und den Gegenvorschlag dazu entschieden. Dies hat die Basler Regierung am Dienstag beschlossen. Kommt das Referendum zustande, wird dann auch über das Taxigesetz abgestimmt.

Umstritten: der «Boulevard» Güterstrasse hat in der Quartierbevölkerung keinen guten Ruf.

(Bild: Michael Würtenberg)

Im Kanton Basel-Stadt wird am 15. November über die Strasseninitiative des VCS und den Gegenvorschlag dazu entschieden. Dies hat die Basler Regierung am Dienstag beschlossen. Kommt das Referendum zustande, wird dann auch über das Taxigesetz abgestimmt.

Die Strasseninitiative bewegt das Gewerbe schon heute – denn die Initiative will zugunsten von Fussgängern, Velofahrern und ÖV-Benutzern den Autoverkehr regulieren. Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) hatte seine formulierte Initiative «Strasse teilen – Ja zum sicheren und hindernisfreien Fuss-, Velo- und öffentlichen Verkehr» 2013 mit 3388 gültigen Unterschriften eingereicht. Im Mai empfahl der Grosse Rat jedoch das Volksbegehren mit 47 gegen 42 Stimmen zur Ablehnung.

Dagegen unterstützte das Parlament mit 46 gegen 41 Stimmen einen Gegenvorschlag seiner Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK). Dieser sieht vor, dass auf Basler Strassen innert sieben Jahren öffentlicher Verkehr, Velos und Fussgänger für fünf Millionen Franken mehr Platz bekommen. Der Regierungsrat zog seinen eigenen Gegenvorschlag zugunsten der UVEK-Variante zurück.

Ebenfalls im November vors Volk kommt das neue Taxigesetz, gegen das die Gewerkschaft Unia das Referendum ergriffen hat. Voraussetzung ist, dass die nötigen 2000 Unterschriften rechtzeitig beisammen sind.

Revision der Gerichtsorganisation

Vors Volk kommt in Basel-Stadt am 15. November auch die Revision der Gerichtsorganisation, die der Grosse Rat Anfang Juni gutgeheissen hatte. Abgestimmt werden muss dabei über eine Verfassungsänderung, die das Parlament ohne Gegenstimme angenommen hatte.

Über das neue Gerichtsorganisationsgesetz selbst wird nur dann abgestimmt, wenn dagegen ein Referendum zustande kommt. Im Grossen Rat war aber auch das Gesetz ohne Gegenstimme gutgeheissen worden.

Schliesslich hat die Regierung auch noch eine Ersatzwahl für einen Richter oder eine Richterin des Zivilgerichts auf den 15. November angesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 13. Dezember statt.

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