Amtsgeheimnisverletzungs-Vorwurf: Landrat soll Immunität aufheben

Ob die Baselbieter Staatsanwaltschaft ein Vorverfahren wegen einer möglichen Amtsgeheimnisverletzung durch ein Ratsmitglied in einer Debatte einleiten muss, lässt sie den Landrat entscheiden. Obwohl Offizialdelikt, müsse das Parlament über die Immunität befinden, teilte sie am Montag mit.

Ob die Baselbieter Staatsanwaltschaft ein Vorverfahren wegen einer möglichen Amtsgeheimnisverletzung durch ein Ratsmitglied in einer Debatte einleiten muss, lässt sie den Landrat entscheiden. Obwohl Offizialdelikt, müsse das Parlament über die Immunität befinden, teilte sie am Montag mit.

Im Fokus stehen Äusserungen des FDP-Landrats Marco Born: Dieser hatte bei der Beratung eines Einbürgerungsgesuches am 5. September im Ratssaal öffentlich Angaben zur Lebens- und Erwerbssituation des Bewerbers gemacht. Born wurde deswegen spontan von der Ratspäsidentin ermahnt und von anderen Ratsmitgliedern kritisiert.

Die Staatsanwaltschaft sei durch Medien über die Debatte auf den Sachverhalt aufmerksam geworden, heisst es weiter. Zwar sei Amtsgeheimnisverletzung im Grundsatz von Amtes wegen zu verfolgen, doch bei Parlamentsmitgliedern müsse das Parlament die Ermächtigung für eine Voruntersuchung erteilen. Das erfordert eine Zweidrittelmehrheit.

Mit der Zustimmung würde die parlamentarische Immunität Borns aufgehoben. Der jetzige Antrag bedeute indes noch in keiner Weise eine Aussage, ob überhaupt ein Delikt vorliegt, bemühte sich die Staatsanwaltschaft eine Vorverurteilung zu vermeiden.

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