Der Prozess gegen drei Vertrauensleute des ehemaligen italienischen Premiers Silvio Berlusconi wegen Zuhälterei ist in die Endphase getreten. Bei dem Schlussplädoyer verlangten die Rechtsanwälte der drei Angeklagten den Freispruch ihrer Mandanten.
Vor Gericht stehen die als Showgirl bekannt gewordene Ex-Regionalpolitikerin Nicole Minetti, die eine Beziehung zu Berlusconi zugegeben hatte. Die 28-jährige Minetti klagte, dass sie zum Opfer einer Hass- und Diffamierungskampagne der Medien geworden sei.
Minetti und die anderen beiden Angeklagten – der Künstleragent Lele Mora und der Journalist Emilio Fede – sollten jeweils für sieben Jahre ins Gefängnis und je 35’000 Euro Strafe zahlen, verlangte Staatsanwalt Pietro Forno vor dem Gericht in Mailand.
Ausserdem solle es den Angeklagten lebenslang untersagt werden, öffentliche Ämter zu übernehmen oder in Schulen und anderen Einrichtungen mit Jugendlichen zu arbeiten. Mit einem Urteil ist am 19. Juli zu rechnen, berichteten italienische Medien.
Angeklagte sollen Partys mitorganisiert haben
Die drei Angeklagten sollen für Berlusconis berüchtigte Sexpartys junge Frauen als Prostituierte angeworben haben. Die drei hätten «Orgien» in Berlusconis Villa in der Nähe von Mailand organisiert, sagte Forno.
Minetti, eine frühere Zahnpflegerin Berlusconis, habe zudem bei den Partys «gegen Geld an sexuellen Handlungen teilgenommen». Die Frauen seien mit Geld gelockt worden und hätten auf wirtschaftliche und berufliche Vorteile gehofft, sagte der Staatsanwalt.
Auch Ruby als Callgirl angeworben
Zu den Angeworbenen zählte demnach auch die marokkanische Nachtklubtänzerin Karima el-Mahrough alias Ruby Rubacuori («Herzräuberin»). Sie sei 2009 von Fede bei einem Schönheitswettbewerb auf Sizilien angeheuert worden.
Am 24. Juni war Berlusconi wegen Sex mit der 2010 noch minderjährigen Ruby und Amtsmissbrauchs zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Der Ex-Premier soll mit Ruby Sex gehabt haben, als diese erst 17 Jahre alt war. Zudem soll er 2010 sein Amt als Regierungschef missbraucht zu haben, um bei der Polizei die Freilassung der wegen Diebstahls festgenommenen Ruby zu erwirken.