Drei Frauen und ein Mann aus der Westschweiz sollen im Juni 2008 ein Gentech-Weizenfeld einer Forschungsanstalt in Zürich niedergetrampelt, zwei Angestellte bedroht und einen Millionenschaden angerichtet haben. Aus Mangel an Beweisen hat sie das Bezirksgericht Zürich am Donnerstag freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte die vier wegen qualifizierter Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs angeklagt. Zudem war ihnen Drohung und Nötigung vorgeworfen worden, weil sie zwei Angestellten der Forschungsanstalt mit Gewalt gedroht haben sollen, falls diese sich wehren würden.
Die Anklage hatte je zwölf Monate Freiheitsstrafe bedingt und eine unbedingte Busse von 200 Franken gefordert. Alle Angeschuldigten verweigerten die Aussage. Das Gericht stufte die Beweislage als ungenügend ein.
Es sprach die Angeklagten frei. Für die zu Unrecht erlittene Haft erhielten sie je eine Genugtuung von 1600 Franken. Die geschädigten staatlichen Stellen wurden mit ihren Forderungen auf den Weg des Zivilprozesses verwiesen. Die Anträge der beiden bedrohten Angestellten auf ein Schmerzensgeld von je 1000 Franken wurden abgewiesen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht weitergezogen werden.
Hoher Schaden
Der Rechtsvertreter einer der beiden Angestellten sprach vor Gericht von einem militärisch organisierten Überfall-Kommando. Am 13. Juni 2008 drangen demnach um 7.35 Uhr rund 35 vermummte und mit weissen Overalls bekleidete Personen an der Reckenholzstrasse in Zürich-Nord gewaltsam in die Forschungsanstalt Agroscope ein.
Attackiert wurde der Freilandversuch mit genverändertem Weizen. An den Forschungen sind unter anderen die ETH und die Universität Zürich beteiligt.
Die Eindringlinge brachen laut Anklage das Tor zum Forschungsgelände mit Werkzeugen auf und schnitten blitzschnell acht Fluchtdurchgänge in die Umzäunung. Eine grössere Gruppe begab sich dann angeblich zu den Versuchsfeldern und mähte die gentechnisch veränderten Pflanzen ab. Der Schaden ging in die Millionen.
Zwei anwesende Angestellte wurden laut Anklage bedroht, und eine der geschockten Frauen sperrte sich in ihrem Fahrzeug ein. Die andere musste neben ihrem Fahrrad stehen bleiben. Kurz darauf zogen sich die Aktivisten in ein Waldstück zurück, wo sie an einer Feuerstelle das Vermummungsmaterial verbrannten.
Eine Stunde nach dem Überfall konnte die Polizei vor einer Migros-Filiale in Zürich-Affoltern mehrere verdächtige Personen festnehmen.
Nähe zum Tatort
Alle Verteidiger forderten umfassende Freisprüche. Sie erklärten übereinstimmend, dass alleine die Tatortnähe der Beschuldigten nicht für eine Verurteilung ausreiche.
Auch konnte die Anklage keine Beweise liefern, sondern nur Indizien – unter anderem einen DNA-Fingerabdruck einer Beschuldigten auf einem Latexhandschuh. Laut Verteidigung ist dies noch längst kein Hinweis für Teilnahme am Überfall. Das Gericht folgte vollumfänglich der Verteidigung.