Der Prozessauftakt zur Tötung eines Türstehers in Grenchen SO hat am Montag vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern Details zum Tathergang ans Licht gebracht. Der 23-jährige Angeklagte erinnerte sich zwar nicht an das Tötungsdelikt, übernahm jedoch die Verantwortung für den Tod des Türstehers.
Dem Kosovaren wird vorgeworfen, in der Nacht auf den 3. April 2011 um drei Uhr bei der „Luxory“-Disco in Grenchen siebenmal auf einen deutschen Türsteher eingestochen zu haben. Der 22-jährige erlitt Stichwunden an Bauch, Brustkorb und Lende. Er verstarb durch inneres Verbluten.
Vor Gericht machte der Beschuldigte keine Angaben zum Ablauf des Tötungsdeliktes. Dieses verfolge ihn in Albträumen, sagte er. An die Tötung habe er jedoch keine genaue Erinnerung. „Ich wollte ihn nie im Leben umbringen.“
In der Befragung zu Person und Delikt hätte sich der 23-Jährige kaum ungeschickter verhalten können. Er gab zwar zu, dass der Türsteher wohl durch von ihm ausgeführte Stiche starb, bestritt jedoch nach wie vor jede Tötungsabsicht.
Markige Sprüche zu Alkohol und Drogen
Danach redete er sich bei Fragen über seinen Alkohol- und Drogenkonsum um Kopf und Kragen. Gemäss seinen Angaben konsumierte er über ein Dutzend Linien Kokain, trank Unmengen Alkohol – und stand zudem unter dem Einfluss von weiteren Drogen vom Vortag.
Über den Drogenkonsum machte er dabei mehrmals markige Sprüche, gab auf die Fragen des Richters Antworten in genervtem Ton und wurde zwischenzeitlich gar frech. Die Strategie scheint klar – der starke Alkohol- und Drogeneinfluss soll das Strafmass mildern.
Ob diese Taktik aufgeht, ist allerdings offen. Zwei der vier am Montag befragten Zeugen gaben ein wenig Einblick in den Hergang des Delikts.
Freund wegen Cannabis-Verkauf eingesperrt
So war offenbar früher am Abend ein Freund des Angeklagten ins Getränkelager gesperrt worden, weil er in der Disco beim Cannabis-Verkauf erwischt worden war. Später sollte er der alarmierten Polizei übergeben werden.
Zusammen mit weiteren Personen verlangte der Angeklagte die Freilassung des Freundes. Er bedrohte bereits den Geschäftsführer mit einem Messer, wie dieser am Montag aussagte. Der Geschäftsführer verlor darauf den Überblick und wollte den jungen Mann freilassen, um die Situation zu beruhigen.
Trotzdem kam es zur verhängnisvollen Eskalation, bei welcher der Türsteher sein Leben verlor. Die Tatwaffe wurde nie gefunden. Es handelt sich um ein in der Schweiz verbotenes Messer, dessen Klinge auf Knopfdruck hervorschnellt.
Urteil am 7. Dezember
Der 23-jährige Kosovare muss sich neben der vorsätzlichen Tötung auch wegen zahlreichen weiteren Delikten verantworten. Ihm werden bandenmässiger Diebstahl, mehrfacher Hausfriedensbruch, Hehlerei und mehrfache Körperverletzung vorgeworfen.
Weiter wird er beschuldigt, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen das Waffengesetz begangen zu haben. Der Staatsanwalt wird seinen Strafantrag am Freitag bekannt geben. Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren. Das Urteil wird voraussichtlich am 7. Dezember eröffnet.