Der langjährige Schweizer Fussball-Top-Manager Erich Vogel wird wegen versuchter Erpressung angeklagt. Ihm droht eine Strafe von 14 Monaten bedingt.
Der langjährige Schweizer Fussball-Top-Manager Erich Vogel und der frühere Spieler-Agent Peter B. müssen gemäss übereinstimmenden Recherchen des Tages-Anzeigers und der Berner Zeitung wegen versuchter Erpressung des YB-Sportchefs Fredy Bickel mit einer Anklage rechnen.
Nach monatelanger Auswertung der Verhöre und der Erhebung der Anklage beim Bezirksgericht Zürich droht Vogel, der wegen der Causa im vergangenen September während 19 Tagen in U-Haft sass, wegen mutmasslicher Gehilfenschaft eine Strafe von 14 Monaten bedingt.
Bei Peter B. ist das von der „Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich“ geforderte Strafmass schärfer: Wegen versuchter Nötigung und versuchter Erpressung stehen 30 Monate Haft zur Debatte – zehn davon unbedingt, weil er wegen einer anderen strafrechtlich relevanten Angelegenheit vorbelastet ist und eine Probezeit angesetzt war.
Sacha Wigdorovits, der Sprecher von Bickel, bestätigte den Inhalt entsprechender Medienberichte. Ausserdem sollen die Kosten für das Verfahren den beiden Angeschuldigten auferlegt werden – weiter soll das Gericht auch über Zivilansprüche der Privatklägerschaft (Bickel) entscheiden.
Das bald zwölfjährige „Fussball-Kriminalstück“ dreht sich immer wieder um ein u.a. von Bickel während seines ersten YB-Engagements unterzeichnetes Dokument. Obschon der Ursprung der Affäre – Bickel wurde Urkundenfälschung vorgeworfen – juristisch als bereinigt galt, wärmte der „Blick“ die alte Geschichte immer wieder auf; zuletzt dezidiert nach der Rückkehr Bickels zu den Young Boys.