Anklage lehnt Vergleich mit Kino-Amokläufer vorerst ab

Im Verfahren um das Kino-Massaker in der US-Stadt Aurora hat die Staatsanwaltschaft ein Vergleichsangebot des Angeklagten zunächst zurückgewiesen. Damit droht dem mutmasslichen Schützen weiterhin die Todesstrafe.

James Holmes vor Gericht (Archiv) (Bild: sda)

Im Verfahren um das Kino-Massaker in der US-Stadt Aurora hat die Staatsanwaltschaft ein Vergleichsangebot des Angeklagten zunächst zurückgewiesen. Damit droht dem mutmasslichen Schützen weiterhin die Todesstrafe.

Es sei laut der Behörde «extrem unwahrscheinlich», dass ein Schuldeingeständnis des Ex-Studenten James Holmes akzeptiert und damit auf die Forderung nach der Todesstrafe verzichtet werde, berichtete die «Denver Post» am Donnerstagabend.

Für ein solches Zugeständnis benötigten sie mehr Informationen von dem Verdächtigen als seine Verteidigung bislang zugänglich mache, hätten die Ankläger dem Gericht erklärt.

Mit der neuesten Wendung ist in dem Fall weiter alles offen. Für Montag ist eine Anhörung angesetzt, in der es zu einer Entscheidung kommen könnte, ob die Staatsanwaltschaft die Todesstrafe fordert.

Holmes soll vergangenen Juli bei einer Vorführung des jüngsten «Batman»-Films im Bundesstaat Colorado zwölf Menschen erschossen und 58 verletzt haben. Er muss sich in 166 Anklagepunkten verantworten, allen voran Mord und versuchter Mord.

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