Anklageerhebung gegen Chauffeur nach Busunglück nicht möglich

Die Strafuntersuchung zum Carunglück in Siders VS im Jahr 2012 ist zurecht eingestellt worden. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid des Kantonsgerichts Wallis bestätigt.

Die Strafuntersuchung zum Carunglück in Siders VS im Jahr 2012 ist zurecht eingestellt worden. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid des Kantonsgerichts Wallis bestätigt.

Eltern von zwei tödlich verunglückten Kindern hatten Beschwerde eingereicht. Sie sind der Ansicht, dass zusätzliche Untersuchungen notwendig seien, weil dem Carchauffeur Antidepressiva verschrieben worden waren.

Da der Fahrer selbst beim Unfall ebenfalls ums Leben kam, kann gegen ihn keine Anklage mehr erhoben werden, wie das Bundesgericht in seinem am Freitag publizierten Urteil schreibt.

Die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Medikamentenherstellers oder des Arztes, der das Medikament verschrieben hatte, war vor den kantonalen Justizbehörden nicht gestellt worden. Weder die Eltern noch der Staatsanwalt hatten sie aufgeworfen. Aus diesem Grund kann sie nicht vom Bundesgericht behandelt werden.

Gemäss den Lausanner Richtern verkennen die Eltern mit ihrer Forderung, dass die Umstände des Unfalls unabhängig von einer Anklage geklärt werden sollen, das Ziel einer Strafuntersuchung. Dieses bestehe darin, den Verursacher einer Gesetzesverletzung zu eruieren und ihn der Strafjustiz zuzuführen.

Beim Carunglück auf der Autobahn A9 im Tunnel von Siders waren 22 vorwiegend aus Belgien stammende Kinder und 6 Erwachsene – unter ihnen der Chauffeur – gestorben. 24 Kinder hatten unterschiedlich schwere Verletzungen erlitten.

Der belgische Bus war frontal in eine Wartebucht in der Tunnelwand geprallt. Gemäss Unfallbericht war Unaufmerksamkeit oder ein Schwächeanfall des Fahrers die Ursache für das Unglück. (Urteil 6B_471/2015 vom 27.07.2015)

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