Die Baselbieter Regierung hat verschiedene Anpassungen am Kantonalen Richtplan (KRIP) verabschiedet. Anlass dazu gab vor allem das beim Bund eingegebene Agglomerationsprogramm Basel der 2. Generation. Absegnen muss die Änderungen der Landrat.
Im Zusammenhang mit dem Agglomerationsprogramm ist die Richtplananpassung Voraussetzung für die finanzielle Beteiligung des Bundes an den entsprechenden Projekten. Gemäss den Bundesvorgaben müsse diese im KRIP den Status «Festsetzung» aufweisen, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte.
Das Agglomerationsprogramm Basel der 2. Generation war beim Bund im Juni 2012 offiziell eingegeben worden. Nach der Vernehmlassung legte der Bundesrat im Februar 2014 seine Botschaft vor. Demnach beteiligt sich der Bund mit 85 Millionen Franken an entsprechenden Verkehrsvorhaben in der Region Basel.
Weitere Änderungen
In den KRIP aufgenommen werden soll sodann ein neues Objektblatt «Historische Verkehrswege», wie es in der Mitteilung weiter heisst. Dies ergebe sich aus dem Auftrag an die Kantone in der Bundesverordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege in der Schweiz.
Gesichert werden muss im KRIP zudem der Ersatzstandort für die Prattler Zurlindengrube. Das geht laut Regierung aus dem entsprechenden Prüfbericht des Bundesamts für Raumentwicklung hervor. Die Zurlindengrube war ein Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung, das im Zuge des Entwicklungsprojekts Salina Raurica ins Gebiet Klingental in Muttenz verlegt wurde.
Örtlich neu festgelegt werden soll schliesslich die geplante Sporthochschule; statt der Raum Muttenz ist nun ein Standort im Gebiet St. Jakob näher bei den bestehenden Sportstätten vorgesehen. Insgesamt beantragt die Regierung dem Landrat, neben der Neuaufnahme des Blatts zu den historischen Verkehrswegen, Anpassungen an acht Objektblättern.