Anti-Folter-Kommission fordert Anpassungen der Hochsicherheitshaft

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) stellt beim Vollzug der Hochsicherheitshaft in der Schweiz «zum Teil erhebliche Mängel» fest. Sie empfiehlt den kantonalen Behörden, eine schweizweite Harmonisierung dieser speziellen Haftform anzustreben.

Ein Häftling in der Strafanstalt Pöschwies bei Zürich (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) stellt beim Vollzug der Hochsicherheitshaft in der Schweiz «zum Teil erhebliche Mängel» fest. Sie empfiehlt den kantonalen Behörden, eine schweizweite Harmonisierung dieser speziellen Haftform anzustreben.

Auch im vergangenen Jahr besuchte die NKVF unterschiedliche Einrichtungen des Freiheitsentzuges in elf Kantonen, und sie begleitete Rückführungen unter Zwang auf dem Luftweg. In ihrem am Dienstag veröffentlichten Tätigkeitsbericht richtete sie den Fokus auf die Einzelhaft in Hochsicherheitsabteilungen.

Im Vordergrund stand dabei die Verhältnismässigkeit der grundrechtlichen Einschränkungen, denen Personen im Rahmen dieser Haftformen unterliegen. In der Schweiz leben rund dreissig Personen mit einem erhöhten Selbst- oder Fremdgefährdungsrisiko in Einzelhaft in einer Hochsicherheitsabteilung.

Etwa ein Drittel dieser Personen befindet sich seit länger als einem Jahr und in wenigen Fällen zwischen fünf bis zu zwölf Jahren in diesem Haftregime. Für die Inhaftierten bedeutet dies eine vollständige physische Isolation von den Mitgefangenen und teilweise auch vom Gefängnispersonal, die sich über 22 bis 24 Stunden pro Tag erstreckt.

Keine einheitlichen Gesetze

Nach Besuchen in den Etablissements de la Plaine de l’Orbe in der Waadt, der Justizvollzugsanstalt Pöschwies in Zürich und der konkordatlichen Anstalt Bostadel in Zug äussert die NKVF «grundrechtliche Bedenken». Es sei problematisch, dass die gesetzlichen Grundlagen der Hochsicherheitshaft auf kantonaler Ebene unterschiedlich geregelt seien.

«Während in einigen Kantonen Regelungen bestehen, wird die Hochsicherheitshaft in den meisten Anstalten erst im Rahmen der internen Hausordnung, eines Reglements oder in einem Betriebskonzept konkretisiert», heisst es im Bericht. Die Kommission fordert «dringend» eine Harmonisierung der Gesetze. Die kantonale Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz (KKJPD) und die drei Strafvollzugskonkordate seien gefordert.

Die Forderungen stützen sich neben eigenen Beobachtungen auch auf ein Gutachten des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR). Dieses hat zu Handen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) und des Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) einen Bericht mit dem Titel «Standards einer menschenrechtskonformen Ausgestaltung der Hochsicherheitshaft» erstellt, der am 5. Juni veröffentlicht wurde.

Forderung nach mehr Psychiatrieplätzen

Auch im Gutachten wird die Schweizer Praxis mit der Hochsicherheitshaft bemängelt. Die Autorin kritisiert darin insbesondere, dass sich «beinahe ausschliesslich» psychisch kranke Straftäter in den Hochsicherheitsabteilungen befänden.

«Angesichts der höchst schädlichen Auswirkungen von Einzelhaft auf die psychische Gesundheit erscheint die Schaffung von zusätzlichen spezialisierten Psychiatrieplätzen in der Schweiz als unabdingbare Notwendigkeit.»

Auch stationäre Massnahmen kritisiert

Die Anti-Folter-Kommission nahm im diesjährigen Bericht neben der Hochsicherheitshaft auch den Vollzug stationärer Massnahmen genauer unter die Lupe. Auch hier laufe nicht alles wunschgemäss, heisst es. Die Kommission stellte beispielsweise fest, «dass es schweizweit an stationären Therapieplätzen fehlt und es zudem keine Einheitlichkeit in Bezug auf die therapeutischen Konzepte gibt».

Zudem sei die therapeutische Betreuung in regulären Strafvollzugsanstalten ungenügend – mit Ausnahme jener Anstalten, die über eine spezifische Therapieabteilung verfügten.

Überdies kritisiert die NKVF unterschiedliche Haftregimes in den Strafanstalten. Sie empfiehlt den Kantonsbehörden, die Untersuchungshaft, den Strafvollzug und die ausländerrechtliche Administrativhaft nach Möglichkeit voneinander zu trennen und die Haftregimes gegebenenfalls in Einklang mit den Gesetzesbestimmungen zu bringen.

Nächster Artikel