Die Anti-Folter-Kommission kritisiert den Einsatz von Beruhigungsmitteln auf Ausschaffungs-Sonderflügen. In einzelnen Fällen seien diese Medikamente gegen den Willen der Betroffenen eingesetzt worden. Die Kommission begleitete von Juli 2012 bis April 2013 31 Flüge.
In vier Fällen seien Beruhigungsmittel zwangsweise verabreicht worden, trotz gegenläufiger Bestimmungen im Gesetz, schrieb die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) in ihrem am Montag veröffentlichten Bericht zum ausländerrechtlichen Vollzugsmonitoring.
Das Zwangsmassnahmengesetz schreibe vor, dass Medikamente lediglich eingesetzt werden dürfen, wenn dies aus medizinischer Sicht angezeigt sei, stellte die Kommission klar. Dies sei der Fall, wenn ein ernsthafter gesundheitlicher Schaden drohe oder Dritte gefährdet werden könnten. Als Hilfsmittel seien Beruhigungsmittel nie erlaubt.
Medizinische Informationen fliessen nicht immer
Ein Problem ortet die Kommission auch beim Austausch von medizinischen Informationen. In einigen Kantonen beeinträchtige das Arztgeheimnis den Informationsfluss zwischen Kantonen und den medizinischen Begleitpersonen auf dem Flug in erheblichem Mass. Die betroffenen Kantone müssten dringend Abhilfe schaffen.
Die medizinischen Fachleute, die die Sonderflüge begleiten, müssen nach Auffassung der NKVF zwingend alle für die Ausschaffung relevanten ärztlichen Angaben erhalten. Fehlen diese Angaben, werde die Gesundheit der Betroffenen unnötig gefährdet. Eine Rückführung erscheine fahrlässig.
Für die medizinische Begleitung der Flüge ist die Oseara GmbH zuständig, vorläufig bis Ende 2013. Die NKVF kritisiert, dass der Informationsaustausch zwischen Oseara und NKVF erst nach mehreren Interventionen beim Bundesamt für Migration (BFM) funktioniert habe. Die Kommission hat von Gesetzes wegen uneingeschränktes Einsichtsrecht in medizinische Akten.
Positiv wertete die NKVF dagegen, dass Zwangsmassnahmen – namentlich Fesselungen – seit Mitte 2012 differenzierter angewendet worden sind. Die Verantwortlichen versuchten öfter als früher, schwierige Situationen mit deeskalierenden Gesprächen zu lösen, hält sie fest.
Systematisch angewendet worden sei die Teilfesselung mit Manschetten. Voll gefesselt worden seien nur besonders renitente Menschen. Die NKVF wünscht sich aber, dass mit Gesprächen noch öfter erreicht werden kann, dass Vollfesselungen «einzelfallgerechter» vorgenommen werden.
Eine Empfehlung richtet die NKVF an die Kantone, weil einige von ihnen Ausschaffungshäftlinge auf dem Weg zum Flughafen systematisch vollständig fesseln, während andere diese Massnahme nur anwenden, wenn kein anderes Mittel mehr möglich ist. Die Kommission wünscht sich aus Gründen der Verhältnismässigkeit eine einheitliche Praxis.
31 Flüge der Vollzugsstufe 4
Die NKVF begleitete 31 Flüge mit 159 Personen auf Vollzugsstufe 4. Diese höchste von vier Stufen bedeutet, dass Betroffene sich weigern, selbständig auszureisen und mit starkem körperlichem Widerstand von ihrer Seite zu rechnen ist. Sie können gefesselt werden. Jede Person wird auf dem Flug von zwei Polizisten begleitet.
Die NKVF-Beobachter waren dabei, wenn die Ausschaffungshäftlinge in der Zelle abgeholt, zum Flughafen gebracht und am Boden für den Flug vorbereitet wurden. Sie begleiteten zudem den Flug und die Übergabe der Auszuschaffenden an die Behörden nach der Ankunft.