Die Panama Papers-Enthüllungen haben die Frage nach der Rolle, der Verantwortung und der Strafbarkeit der involvierten Anwälte aufs Tapet gebracht. In der Schweiz setzt die Branche auf Selbstregulierung. Sie zeigt sich bereit, die Kontrollmechanismen zu verbessern.
Peter Lutz, Präsident der Selbstregulierungsorganisation der Anwälte und Notare, erklärte in einem am Dienstag veröffentlichten Interview mit den Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Bund», die Branche habe als Folge auf den jüngsten Offshore-Firmen-Skandal umgehend Massnahmen ergriffen.
«Wir haben per sofort das Prüfschwergewicht verlagert», sagte Lutz. Neu sei erstens, dass die Kontrolleure die Dossiers mit politisch exponierten Personen (PEP) vertieft überprüften. Es gehe um die Frage, ob diese regelkonform erfasst und mit Sorgfalt kontrolliert worden seien.
Zweitens müsse neu überprüft werden, ob Dossiers mit Offshore-Trust-Strukturen sauber erfasst wurden. Etwa, ob die wirtschaftlich Berechtigten und die Herkunft der Gelder hinreichend abgeklärt wurden.
Anwaltsgeheimnis schützt nicht vor Strafe
Unter heutigem Recht muss ein Anwalt, der Klienten bezüglich Offshore-Trusts berät, die Herkunft des Vermögens klären, sofern er Anhaltspunkte hat, dass es aus einem Verbrechen stammen könnte. Das Anwaltsgeheimnis schützt dabei nicht vor Strafe. Wenn Anwälte Geld krimineller Herkunft in einen Trust vermitteln, machen sie sich der Geldwäscherei oder der Beihilfe dazu schuldig.
«Darüber hinaus gehen wir den Hinweisen von involvierten Anwaltskanzleien, die wir den Berichten entnommen haben, nach», sagte Lutz. In der ersten Phase gehe ein Kontrolleur in die Kanzlei und prüfe vor Ort, was im Zusammenhang mit einem Klienten unternommen worden sei. Die Kanzleien müssten «jede Bankbeziehung und jedes Dokument offenlegen».
Daraus entsteht laut Lutz ein Bericht. Dieser werde vom SRO-Vorstand beurteilt, der über das weitere Vorgehen entscheidet, so etwa über eine vertiefte Untersuchung in der Kanzlei. Die Kontrollberichte sind allerdings nicht öffentlich.
Kontrollen durch Auswärtige
Die Tatsache, dass die Kontrolle der Anwälte durch Berufskollegen erfolgt, sorgt ausserhalb der Branche für Skepsis. Den Vorwurf, dass «Anwälte bei der Kontrolle von Anwälten eher ein Auge zudrücken», um zu verhindern, dass es zu Sanktionen komme, weist Lutz zurück. «In meiner 15-jährigen Tätigkeit habe ich keinen solchen Fall festgestellt.»
Auch würden beispielsweise Genfer Anwälte durch auswärtige und nicht durch Genfer Anwälte kontrolliert. Die Kontrolleure hätten genaue Vorgaben, was und wie zu prüfen sei. Die Finanzmarktaufsicht Finma wache darüber – und halte sich, wenn notwendig, nicht mit Kritik zurück. Über die ergriffenen Sofortmassnahmen habe er die Finma am vergangenen Freitag informiert, sagte Lutz.
Die Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Anwaltsverbandes und des Schweizerischen Notarenverbandes besteht seit 2000. Sie richtet sich gesamtschweizerisch an selbständige Rechtsanwälte und Notare, die im Sinne des Geldwäschereigesetzes als Finanzintermediäre tätig sind.
Sie nimmt gegenüber den ihr angeschlossenen Rechtsanwälte und Notare die gesetzlichen Pflichten im Bereich der Geldwäschereiabwehr wahr. Die Organisation untersteht ihrerseits der Finma.