Anwältin fordert Freispruch für 24-Jährige nach Tötung von Vater

Eine 24-jährige Frau, die vor zwei Jahren in der Zürichseegemeinde Oberrieden ihren 52-jährigen Vater erschossen hat, steht seit Dienstagmorgen vor dem dortigen Bezirksgericht. Der Staatsanwalt fordert sieben Jahre Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung. Die Verteidigerin forderte einen Freispruch

Die Täterin wollte zuerst die Polizei alarmieren (Symbolbild) (Bild: sda)

Eine 24-jährige Frau, die vor zwei Jahren in der Zürichseegemeinde Oberrieden ihren 52-jährigen Vater erschossen hat, steht seit Dienstagmorgen vor dem dortigen Bezirksgericht. Der Staatsanwalt fordert sieben Jahre Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung. Die Verteidigerin forderte einen Freispruch

Zum Prozessauftakt schilderte die junge Frau, wie es zur Tat gekommen war und weshalb sie ihren Vater mit mehreren Schüssen niedergestreckt hatte. Sie habe Zuhause abgeschottet von der Aussenwelt gelebt, sagte die Angeklagte. Immer wieder habe es Streit mit dem Vater gegeben, insbesondere wenn dieser betrunken nach Hause gekommen sei.

Als sich dann am 1. Oktober 2009 wieder ein Konflikt anbahnte, habe sie sich zunächst bemüht, auf jede Provokation zu verzichten. Nach einer 30-minütigen lautstarken Auseinandersetzung in ihrem Zimmer habe sie zunächst das Telefon gesucht, um die Polizei zu alarmieren, dieses aber nicht gefunden.

Als der Vater ins Zimmer zurückkehrte, sei er schreiend auf sie zugerannt und habe gerufen: „Ich bringe dich um!“ Da sei sie in grösste Panik geraten, habe plötzlich einen Revolver in der Hand gehabt und mehrere Schüsse auf ihren Vater abgegeben.

Notwehr

Sie wäre selbst getötet worden, wenn sie nicht geschossen hätte, ist die Frau überzeugt. Davonrennen, wie sonst immer, habe sie in dieser Situation nicht können. Der Vater habe anders als in anderen Fällen „einen Blick wie ein Tier“ gehabt, „voller Wahn in den Augen“, sagte sie vor Gericht.

Die Waffe hatte sie fünf Monate vor der Tat erworben, nachdem sie einmal überfallen worden war. Sie habe damals keinerlei Selbstbewusstsein gehabt, weil sie vom Vater immer als unnütz bezeichnet worden sei. Mit der Waffe habe sie sich sicherer gefühlt.

Die Verteidigerin forderte einen Freispruch. Die Angeklagte habe aus Notwehr gehandelt, eine Tötungsabsicht habe nicht bestanden. Zudem beantragte die Verteidigerin, ihre Mandantin für die Untersuchungshaft von 7 Monaten und 18 Tagen zu entschädigen. Für den entstandenen wirtschaftlichen Schaden soll die 24-Jährige mit 7500 Franken aus der Staatskasse erhalten.

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